Hybride Fiktion

Zur Debatte um den Roman Noch wach? von Benjamin von Stuckrad-Barre

Eberhard Ortland                                                           

Man braucht keinen ausgefeilten Schlüssel, um dahinter zu kommen, daß größere Teile des vor vier Wochen erschienenen und auf allen Medienkanälen diskutierten Romans Noch wach? von Benjamin von Stuckrad-Barre sich auf bestimmte, öffentlich bekannte Vorgänge um Personen aus der Führungsetage des Axel-Springer-Verlags und der Chefredaktion der BILD-Zeitung aus dem Zeitraum von ca. 2016 bis 2021 beziehen. In dem Roman geht es um Macht und deren Mißbrauch in einem großen Medienunternehmen, insbesondere um die sexuelle Ausbeutung von abhängig Beschäftigten durch deren Vorgesetzten. Und es geht um das Zerbrechen der vormals innigen Freundschaft zwischen dem Erzähler und dem Chef des Medienunternehmens, um Selbst- und Fremdbilder, Anerkennung und Verachtung. En passant werden Drogenkonsum unter Medienschaffenden, systematische Verletzungen der Privatsphäre Dritter, Verletzungen der zugesicherten anwaltlichen Verschwiegenheit und dergleichen mehr angesprochen. Autor und Verlag haben schon im Vorfeld der Veröffentlichung dafür gesorgt, daß jeder mitbekommt, um welche Personen und welche Art von Geschichten es in diesem Roman gehen soll. Dabei wurden Erwartungen geweckt, die sich auf skandalträchtige Enthüllungen aus einer Insiderperspektive richteten. Daß der Autor sich gleichwohl gegen eine Lektüre seines Buches als ‚Schlüsselroman‘ verwahrt (vgl. z.B. Hülsen/Rapp 2023, 8), gehört zum Geschäft mit derartiger Ware (Franzen 2023).

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Das Recht der Fiktion

Überlegungen zur Justiziabilität fiktionaler Kunst

Nursan Celik

Kontroversen um die Dürfensmodalitäten fiktionaler Literatur begleiten die Literaturgeschichte und werden durch Literaturskandale immer wieder neu entfacht. Mit großer Vehemenz wird in diesem Zusammenhang die Frage debattiert, welche Lizenzen der dezidiert fiktionalen Kunst zukommen und inwiefern und mit welchem Recht etwa Literaturautor:innen den Schutz vor rechtlichen Eingriffen einfordern können. Ein für diesen Zusammenhang weit verbreitetes und unaufhörlich reproduziertes Credo, das jedoch keineswegs konsensuell geteilt wird, lautet: Was unter dem Deckmantel der Fiktion steht, erlaubt keine unmittelbare Verrechtlichung. Eine solche Annahme ist eng verknüpft mit der Überzeugung, dass der Bereich der Fiktion einen eigenständigen Diskursbereich bilde, auf den der juristische Geltungs- und Wirkungsbereich keinerlei Einfluss habe. Man könnte also meinen, Fiktionen seien a-justiziabel. Das Recht der Fiktion weiterlesen

Einige Gedanken zum Begründungsgebot des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Böhmermann-Entscheidung

Daniel Arjomand

Mit Beschluss vom 26. Januar dieses Jahres (AZ: 1 BvR 2026/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde ohne inhaltliche Begründung abgelehnt. Mein Kollege Christian Peter hat vor Kurzem hier auf dem SFB-Blog dargelegt, was es aus rechtlicher Sicht bedeutet, in der Causa Böhmermann Böhmermanns Verfassungsbeschwerde ohne eine inhaltliche Begründung abgewiesen hat. Im Ergebnis wird der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers Böhmermann nicht verkürzt. Denn im Wesentlichen sind, wie auch Maximilian Steinbeis auf dem „Verfassungsblog“ schreibt, die Grundrechte von den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen abgewogen worden. Es gab daher schon eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Fall und vor allem wurde in diesen Entscheidungen bereits eine Abwägung der entscheidungsrelevanten Grundrechte vorgenommen. Der Nichtannahmebeschluss legt dabei nahe, dass die Abwägung durch das LG Hamburg und das OLG Hamburg grundrechtlich im Rahmen des Vertretbaren gelegen hat. Denn bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde überprüft das BVerfG die Urteile regelmäßig nur daraufhin, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen, also die Bedeutung der Grundrechte in dem Fall grundlegend verkannt worden sind (siehe hierzu auch Lenz und Hansel 2020, § 90 Rn. 254-255 mit Verweis u. a. auf die Entscheidungen BVerfGE 18, 85; 148, 69). Einige Gedanken zum Begründungsgebot des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Böhmermann-Entscheidung weiterlesen

Keine Aussicht auf Erfolg

Der Fall Böhmermann vor dem Bundesverfassungsgericht

Christian Peter

Jan Böhmermann, der Gastgeber der ZDF-Late-Night-Sendung „ZDF Magazin Royale“ (damals „Neo Magazin Royale“), der Ende März 2016 sein Schmähgedicht über oder gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan der Öffentlichkeit präsentierte, scheiterte, Ende Januar 2022, mit seiner gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg, Urt. v. 15.05.2018 – 7 U 34/17) sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2017 – 324 O 402/16) gerichteten Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat“, lautet der unanfechtbare Beschluss der zweiten Kammer des Ersten Senats vom 26.01.2022 (BVerfG, Beschl. v. 26.01.2022 – 1 BvR 2026/19). Die Urteile des LG Hamburg und des Hanseatischen OLG haben nun also Bestand. Keine Aussicht auf Erfolg weiterlesen

Auf tönernen Füßen stehen

Danger Dans „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ als Reflexionsaufgabe für Verfassungsrecht und Kunstsystem

Daniel Arjomand & Nursan Celik

Der Song „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ des Künstlers Danger Dan erscheint auf den ersten Blick recht unspektakulär als eine künstlerische Gestik der Irritation, oder vielmehr: Provokation, wie sie sich im Rap-Genre zuhauf findet. Zwar vollzieht sich bereits qua Titelwahl zweifelsohne eine Einreihung in den Nexus Kunst und Provokation, doch erschöpft sich damit das Potenzial des Songs noch längst nicht. Mit dem folgenden Beitrag seien einige Überlegungen dargelegt, die den Song als Reflexionsauftrag sowohl an das Verfassungsrecht als auch an das Kunstsystem zu verstehen geben. Dabei soll der Song als wichtiger Beitrag im Hinblick auf intrikate Fragestellungen bezüglich gleichermaßen grundrechtlicher wie künstlerischer Aspekte und Freiheiten eruiert werden. Auf tönernen Füßen stehen weiterlesen

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