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Zur Legitimität des Selbstzitates

Joy Steigler-Herms

Während das Zitieren von Fremdinhalten gemeinhin als etabliertes und prestigeträchtiges Argumentationsmittel bezeichnet werden kann, gilt das Zitieren von Eigenem als wenig schicklich. Das Selbstzitat, im Folgenden verstanden als explizit markierte Bezugnahme auf vorherige eigene Texte, wird – über unterschiedliche Domänen und Disziplinen hinweg – massiv kritisiert: Das literarische Selbstzitat etwa gilt als „Maximum des literarischen Narzissmus“ und als Ausdruck einer „Unfähigkeit zur Originalität“ (Kohn 2019, 232). Es mangelt zwar an schriftlich fixierten Normen zum Gebrauch des Selbstzitates, doch halten „oftmals gerade Philologen das Selbstzitat […] für unstatthaft“ (Dembeck/Bunia 2010, 56). In der Wissenschaft erweckt es den Verdacht eitler Profilierungsbestrebungen (Jakobs 1999, 124), sodass die bibliometrische Zitationsanalyse in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass Selbstzitate aus Statistiken von Zitationshäufigkeiten zur Messung wissenschaftlichen Einflusses auszuschließen sind (vgl. z.B. Swales 1986). Diesen kritischen Standpunkten ist gemein, dass Zitierwürdigkeit mit Autorität assoziiert wird und die Selbstzuschreibung von Zitierwürdigkeit folglich als ein illegitimes Mittel der Selbstlegitimierung erachtet wird. Zur Legitimität des Selbstzitates weiterlesen

Recht im Kinderbuch: Der Fall Ruth Bader Ginsburg

Annika Klempel & Corinna Norrick-Rühl

Der Kinder- und Jugendbuchmarkt hat die letzten Jahre erstaunlich gut überstanden. Während der COVID-19-Pandemie wurden sogar überdurchschnittlich viele Kinder- und Jugendbücher gekauft, die großen Verlage haben im Kinder- und Jugendbuchsegment regelrechte Lockdown-Hamsterkäufe von Büchern registriert, insbesondere im Bereich ‚Malen und Activity‘. Aber auch unabhängig von COVID-19 hat sich das Segment in den letzten Jahren schon zu einem wichtigen Standbein der Buchbranche entwickelt: Nach der Belletristik wird etwa in Deutschland prozentual der meiste Umsatz mit dem Kinder- und Jugendbuch erwirtschaftet (Buch und Buchhandel in Zahlen 2022, 15, Tab 4). Die Zeichen standen also im vergangenen Jahrzehnt gut für interessante Entwicklungen sowohl von Inhalten als auch von Formaten für die Zielgruppe. Unter anderem hat der Bereich ‚Wissen und Sachbuch‘ merklich an Bedeutung gewonnen. Hier werden seit einigen Jahren sehr konsequent Marktlücken aufgetan und mit Inhalten gefüllt. Ein Beispiel sind Bücher zu MINT-Themen; nach dem PISA-Schock waren diese in Deutschland besonders gefragt (vgl. zum Sachbuch-Trend Grubert 2016 und Grubert 2017). Um weitere Zielgruppen zu erschließen, sind Sachbuchreihen in den letzten Jahren zunehmend auch für jüngere Altersgruppen segmentiert worden. Recht im Kinderbuch: Der Fall Ruth Bader Ginsburg weiterlesen

Dolmetschen bei Gericht

Katie Kitamura inszeniert in ihrem neuesten Roman Intimitäten eindrucksvoll einen Prozess am Gerichtshof in Den Haag

Laura M. Reiling

Wie so oft in Paratexten von Romanen, legt auch Katie Kitamuras Danksagung in Intimitäten, 2021 unter dem Titel Intimacies bei Riverhead Books und in diesem Herbst in der überzeugenden deutschen Übersetzung von Kathrin Razum erschienen, mit der Negation eines realen Bezugs den Fokus auf ebendiesen. Auch wenn der Gerichtshof im Roman „gewisse Ähnlichkeiten mit dem Internationalen Strafgerichtshof“ aufweise, solle er diesen, so die US-amerikanische Autorin und Journalistin, „in keiner Weise repräsentieren“. Dass die Prozesse gegen den ivorischen Politiker Laurent Gbagbo und den liberianischen Staatschef Charles Taylor in Den Haag zugleich aber Folie dieses Romans sind, beschreibt Kitamura selbst in einem Interview: „He [Taylor] was grandiose and monstrous, but so compelling […]. I knew there was something there for me in fictional terms“ (O’Shea 2021, vgl. dazu ferner Yu 2022). Dolmetschen bei Gericht weiterlesen

Mehr Robe wagen

Leon Fried

Richter:innen tragen während der Gerichtsverhandlung eine Robe. Das scheint eine derartige Selbstverständlichkeit zu sein, dass über den Sinn dieses besonderen Kleidungsstücks wohl nur selten nachgedacht wird. Das Tragen der richterlichen Amtstracht stellt eine langjährige Tradition dar, die im Allgemeinen akzeptiert, ja vielleicht sogar befürwortet wird. Der Funktion tradierter Verhaltensweisen muss allerdings dann auf den Grund gegangen werden, wenn jemand sie in Frage stellt. Mehr Robe wagen weiterlesen

Vaterliebende Exkulpation?

Anmerkungen zu Fridolin Schleys Roman Die Verteidigung

Gideon Stiening

Aber wir weisen die Auffassung zurück, dass eine gute Absicht eine strafbare Handlung rechtfertigt und dass jemand schwere Verbrechen begehen darf, wenn er dadurch andere zu verhindern hofft, oder dass ein wohlwollendes Verhalten gegenüber Einzelpersonen Deckmantel sei für die Teilnahme an Verbrechen gegen eine anonyme Masse.

(Schley 2021, 237)

Gerichtsverhandlungen waren seit jeher und sind noch immer ein beliebtes Genre der Literatur, aber auch anderer Künste wie des Films, der Oper und der Bildenden Künste. Erinnert sei nur an die Ringparabel in Lessings Nathan, an Kleists Der zerbrochne Krug oder Dürrenmatts Die Justiz; aber auch Filme wie Sidney Lumets 12 Angry Men (1957), Gary Fleders Runaway Jury (2003), Gottfried von Einems Oper Der Prozess (1953) und Honoré Daumiers beißende Juristen- und Gerichtsdarstellungen weisen auf eine enge Beziehung der Künste zu Gerichtsverfahren hin. In jüngster Zeit hat Ferdinand von Schirach Gerichtsprozesse zu einem populären, aber auch populistischen Gegenstand seiner Dramen, und zwar höchst erfolgreich, gemacht. Vaterliebende Exkulpation? weiterlesen

Einige Gedanken zum Begründungsgebot des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Böhmermann-Entscheidung

Daniel Arjomand

Mit Beschluss vom 26. Januar dieses Jahres (AZ: 1 BvR 2026/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde ohne inhaltliche Begründung abgelehnt. Mein Kollege Christian Peter hat vor Kurzem hier auf dem SFB-Blog dargelegt, was es aus rechtlicher Sicht bedeutet, in der Causa Böhmermann Böhmermanns Verfassungsbeschwerde ohne eine inhaltliche Begründung abgewiesen hat. Im Ergebnis wird der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers Böhmermann nicht verkürzt. Denn im Wesentlichen sind, wie auch Maximilian Steinbeis auf dem „Verfassungsblog“ schreibt, die Grundrechte von den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen abgewogen worden. Es gab daher schon eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Fall und vor allem wurde in diesen Entscheidungen bereits eine Abwägung der entscheidungsrelevanten Grundrechte vorgenommen. Der Nichtannahmebeschluss legt dabei nahe, dass die Abwägung durch das LG Hamburg und das OLG Hamburg grundrechtlich im Rahmen des Vertretbaren gelegen hat. Denn bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde überprüft das BVerfG die Urteile regelmäßig nur daraufhin, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen, also die Bedeutung der Grundrechte in dem Fall grundlegend verkannt worden sind (siehe hierzu auch Lenz und Hansel 2020, § 90 Rn. 254-255 mit Verweis u. a. auf die Entscheidungen BVerfGE 18, 85; 148, 69). Einige Gedanken zum Begründungsgebot des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Böhmermann-Entscheidung weiterlesen

Keine Aussicht auf Erfolg

Der Fall Böhmermann vor dem Bundesverfassungsgericht

Christian Peter

Jan Böhmermann, der Gastgeber der ZDF-Late-Night-Sendung „ZDF Magazin Royale“ (damals „Neo Magazin Royale“), der Ende März 2016 sein Schmähgedicht über oder gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan der Öffentlichkeit präsentierte, scheiterte, Ende Januar 2022, mit seiner gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg, Urt. v. 15.05.2018 – 7 U 34/17) sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2017 – 324 O 402/16) gerichteten Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat“, lautet der unanfechtbare Beschluss der zweiten Kammer des Ersten Senats vom 26.01.2022 (BVerfG, Beschl. v. 26.01.2022 – 1 BvR 2026/19). Die Urteile des LG Hamburg und des Hanseatischen OLG haben nun also Bestand. Keine Aussicht auf Erfolg weiterlesen

Des Teufels langer Atem

Wenn der Münsteraner Tatort ein Fernsehpitaval wäre

Kathrin Löhr & Sebastian Speth

Hauptkommissar Thiel und Rechtsmediziner Boerne ermitteln im aktuellen Münsteraner Tatort zum vierzigsten Mal gemeinsam, und zwar in eigener Sache. Das Thema der am 16. Januar ausgestrahlten Folge ist Gedächtnisverlust in Folge von Drogenkonsum. Dabei handelt es sich jedoch nicht um irgendeine Droge, sondern um Burundanga, das den Konsumenten zum „Zombie“ mache (76:41 min), wie es Thiels Vater ausdrückt. Sein Sohn hat sich auch gar nicht selbst und aus freien Stücken berauscht und wider allen Anscheins hat er auch niemanden mit seiner Dienstwaffe umgebracht. Vielmehr wird Thiel gleich zwei Mal Opfer korrupter Kollegen, die ihn für das eigene Spiel missbrauchen. So brachte er als noch junger Polizeibeamter den Hamburger Hauptkommissar Hartnack hinter Gitter. Doch erweist sich der klare Fall mit zwangsläufigem Urteil hernach als manipuliert. Denn der Rechtsmediziner, der eine bis zur Unkenntlichkeit verbrannte Leiche als die von Hartnack vermeintlich getötete Ehefrau identifizierte, lebt zur Gegenwart des Films mit ebendieser zusammen. Hartnack hingegen sinnt auf Rache an Thiel und möchte diesen spüren lassen, wie es ist, wenn die Beweise eindeutig scheinen, man sich aber partout nicht an die eigene Tat erinnert. Des Teufels langer Atem weiterlesen

Abtritt als Einspruch

Kurze Überlegungen zum starken Abgang im Gericht

Kerstin Wilhelms

Gerichtsprozesse haben gelegentlich die Eigenschaft, wesentlich mehr auf die Bühne zu bringen als das, was eigentlich von den ‚Regieanweisungen‘ der Gesetzestexte und Prozessordnungen vorgesehen ist – vor allem dann, wenn Akteur:innen aus ihrer ‚Rolle‘ fallen. Üblicherweise werden in einem Prozess zum Beispiel die Geltung des Rechts, die Unabhängigkeit des Urteils und der Urteilenden, die Unschuldsvermutung, die Rechtsnorm etc. inszeniert, das heißt zur Erscheinung gebracht (Seel 2001). Allerdings spielen bei diesen Aufführungen des Rechts immer auch Akteur:innen mit ganz eigenen Agenden mit und so wird ein Gerichtsprozess bisweilen zu einer spannenden Angelegenheit, freilich vor allem dann, wenn das Publikum mit einbezogen wird.

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