Einige Gedanken zum Begründungsgebot des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Böhmermann-Entscheidung

Daniel Arjomand

Mit Beschluss vom 26. Januar dieses Jahres (AZ: 1 BvR 2026/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Jan Böhmermanns Verfassungsbeschwerde ohne inhaltliche Begründung abgelehnt. Mein Kollege Christian Peter hat vor Kurzem hier auf dem SFB-Blog dargelegt, was es aus rechtlicher Sicht bedeutet, in der Causa Böhmermann Böhmermanns Verfassungsbeschwerde ohne eine inhaltliche Begründung abgewiesen hat. Im Ergebnis wird der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers Böhmermann nicht verkürzt. Denn im Wesentlichen sind, wie auch Maximilian Steinbeis auf dem „Verfassungsblog“ schreibt, die Grundrechte von den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen abgewogen worden. Es gab daher schon eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Fall und vor allem wurde in diesen Entscheidungen bereits eine Abwägung der entscheidungsrelevanten Grundrechte vorgenommen. Der Nichtannahmebeschluss legt dabei nahe, dass die Abwägung durch das LG Hamburg und das OLG Hamburg grundrechtlich im Rahmen des Vertretbaren gelegen hat. Denn bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde überprüft das BVerfG die Urteile regelmäßig nur daraufhin, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen, also die Bedeutung der Grundrechte in dem Fall grundlegend verkannt worden sind (siehe hierzu auch Lenz und Hansel 2020, § 90 Rn. 254-255 mit Verweis u. a. auf die Entscheidungen BVerfGE 18, 85; 148, 69). Einige Gedanken zum Begründungsgebot des Bundesverfassungsgerichts anlässlich der Böhmermann-Entscheidung weiterlesen

Keine Aussicht auf Erfolg

Der Fall Böhmermann vor dem Bundesverfassungsgericht

Christian Peter

Jan Böhmermann, der Gastgeber der ZDF-Late-Night-Sendung „ZDF Magazin Royale“ (damals „Neo Magazin Royale“), der Ende März 2016 sein Schmähgedicht über oder gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan der Öffentlichkeit präsentierte, scheiterte, Ende Januar 2022, mit seiner gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg, Urt. v. 15.05.2018 – 7 U 34/17) sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg, Urt. v. 10.02.2017 – 324 O 402/16) gerichteten Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat“, lautet der unanfechtbare Beschluss der zweiten Kammer des Ersten Senats vom 26.01.2022 (BVerfG, Beschl. v. 26.01.2022 – 1 BvR 2026/19). Die Urteile des LG Hamburg und des Hanseatischen OLG haben nun also Bestand. Keine Aussicht auf Erfolg weiterlesen

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