Kurze Überlegungen zum starken Abgang im Gericht
Gerichtsprozesse haben gelegentlich die Eigenschaft, wesentlich mehr auf die Bühne zu bringen als das, was eigentlich von den ‚Regieanweisungen‘ der Gesetzestexte und Prozessordnungen vorgesehen ist – vor allem dann, wenn Akteur:innen aus ihrer ‚Rolle‘ fallen. Üblicherweise werden in einem Prozess zum Beispiel die Geltung des Rechts, die Unabhängigkeit des Urteils und der Urteilenden, die Unschuldsvermutung, die Rechtsnorm etc. inszeniert, das heißt zur Erscheinung gebracht (Seel 2001). Allerdings spielen bei diesen Aufführungen des Rechts immer auch Akteur:innen mit ganz eigenen Agenden mit und so wird ein Gerichtsprozess bisweilen zu einer spannenden Angelegenheit, freilich vor allem dann, wenn das Publikum mit einbezogen wird.