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SHARP 2021 Fahrrad auf dem Prinzipalmarkt

SHARP 2021: Rückblick aus drei Perspektiven

Diskussion über digitale Hörbücher, E-Book-Piraterie und die Definition von ‚Publikation‘

In diesem Blogbeitrag setzen sich Sara Holzmann, Lena Schüler, Fabio Thielemann und Philipp Woschek rückblickend mit drei Themenbereichen der Tagung „Moving Texts: From Discovery to Delivery“ auseinander. Die Tagung wurde als Jahrestagung der Society for the History of Authorship, Reading and Publishing (SHARP) von der Buchwissenschaft in Münster, die im Englischen Seminar als Professur für Book Studies angesiedelt ist, digital durchgeführt. In der Woche vom 26. bis 30. Juli diskutierten 420 Teilnehmer:innen von fünf Kontinenten aus gemeinsam buch-, literatur-, rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fragen rund um das Tagungsthema.

I „Digital Audiobooks: Moving Texts and Readers“

Sara Holzmann & Lena Schüler

Der Konsum von Hörbüchern wird oftmals stark mit Multitasking und Bewegung verknüpft. Ob beim Sport, zum Kochen, bei Hausarbeiten oder unterwegs im Auto – bei verschiedensten alltäglichen und freizeitlichen Aktivitäten fungiert das Hörbuchhören als Nebenbei-Tätigkeit. Indem uns unsere körperliche Bewegungsfreiheit erhalten bleibt, kann der auditive Konsum von literarischen und (populär-)wissenschaftlichen Inhalten, anders als zum Beispiel die klassische Lektüre eines Buches, auf einfache Weise mit anderen (mobilen) Aktivitäten kombiniert werden.

Auf der diesjährigen SHARP-Konferenz durfte das digitale Hörbuch nicht fehlen. Zum einen bewegen sich die heutigen Hörbuchkonsument:innen im wahrsten Sinne des Wortes selbst. Zum anderen beeinflussen die sich verändernden Lesegewohnheiten angebotene Inhalte im Hörbuchmarkt – das heißt: es bewegen sich auch die Texte. Ermöglicht wird die Mobilität des Hörbuchkonsums nicht zuletzt durch neue Technologien: Nur ein Smartphone (oder Tablet), Kopfhörer sowie die App eines digitalen Hörbuchanbieters sind notwendig, um überall und jederzeit (parallel) in eine Geschichte einzutauchen.

Angesichts eines zunehmend mobilen und digitalen Lebensstils vieler Menschen scheint es fast wenig überraschend: Die Nachfrage nach dem Lesestoff für die Ohren boomt. Allein 2020 konnte der globale Hörbuchmarkt um ganze 25 Prozent wachsen. Die größten Märkte bilden die USA und China; im europäischen Vergleich liegen die jährlichen Umsätze des Hörbuchmarktes in den skandinavischen Ländern und Großbritannien am höchsten (Deloitte 2020, 108). Eine ähnliche Marktdynamik zeigt sich in Deutschland, wo sich das Audio-Entertainment-Segment in den letzten Jahren ebenfalls einer wachsenden Beliebtheit erfreut: 26 Mio. Deutsche nutzten im Jahr 2020 Hörbücher, Hörspiele oder Podcasts – das sind rund 44 Prozent mehr als noch in 2017 und 13 Prozent mehr als im Vorjahr (Gerstung 2020). Dabei hat die Corona-Pandemie (ähnlich wie im E-Book-Markt) die Nutzungsintensität u.a. von digitalen Hörbüchern, vor allem bei bereits aktiven Nutzer:innen, eindeutig erhöht (vgl. BVDW 2021, 92).

Doch wie verändern die mobilen Lesegewohnheiten der Hörbuchkonsument:innen die im Markt angebotenen Inhalte und Texte? Und wie wirken sich die Bedingungen der Corona-Pandemie wiederum auf die situative Leseerfahrung mit digitalen Hörbüchern aus? Mit diesen Fragen beschäftigen sich die zwei skandinavischen Wissenschaftlerinnen Sara Tanderup Linkis und Julia Pennlert von der Universität Lund (Schweden) im Rahmen ihrer Forschung, deren Ergebnisse sie im Panel „Digital Audiobooks: Moving Texts and Readers“ mit den Konferenzteilnehmer:innen teilten.

I.1 Wie die „mobile“ Hörbuchnutzung das Marktangebot beeinflusst

Wenngleich die Nutzung von Hörbüchern nicht stets als Begleitung zu einer anderen Tätigkeit erfolgt – rund 36 Prozent der Deutschen hören Online-Audio-Inhalte zuhause, ohne etwas Anderes nebenbei zu tun (BVDW 2021, 43) –, liegt in fast zwei Dritteln der Fälle selten die volle Konzentration der Konsument:innen auf dem Gehörten. Diese Mobilität der Hörbuchleser:innen erfordert, dass die Texte nicht zu anspruchsvoll und die Charaktere nicht zu komplex sind, sodass zum auditiven Verfolgen der Geschichten nicht ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund legen Tanderup Linkis und Pennlert am Beispiel des schwedischen Buchmarktes dar, dass ganze Geschichten ausschließlich für das Hörbuchformat geschrieben und produziert werden – „born-audios“ nennen sie diese Textsorte (s. auch Tanderup Linkis und Pennlert 2020).

Schweden zählt international zu einem der stärksten digitalisierten Buchmärkte und zudem zu einem der wenigen, auf denen die Hörbuchplattform und Amazon-Tochter Audible keine Marktführerschaft innehat. Digitale Streamingdienste hatten im Jahr 2019 einen Anteil von knapp 50 Prozent am Verkaufsvolumen des schwedischen Buchmarktes (Berglund und Steiner 2021). Exemplarisch verweisen Tanderup Linkis und Pennlert auf die Eigenproduktionen des schwedischen Hörbuchanbieters Storytel, der mit einem Marktanteil von über 70 Prozent führend in Schweden ist (Carrenho 2019). Mit der Hörbuch-Reihe Storytels Originals produziert der digitale Streamingdienst erfolgreich Geschichten, die exklusiv für Audio entwickelt werden. Angepasst an die (Hör-)Bedürfnisse der mobilen Zielgruppe werden die Born-Audio-Titel insbesondere in Kurzformaten, wie etwa in Form kurzer Episoden oder Staffeln, vorwiegend in den Genres Krimi und Liebesroman, angeboten (Tanderup Linkis 2021).

Beim Blick nach Deutschland zeigt sich, dass auch hierzulande Hörbuchtitel aus dem Belletristik-Segment am stärksten nachgefragt werden: 42 Prozent des Hörbuchumsatzes machte diese Warengruppe im Jahr 2020 aus (Börsenverein des Deutschen Buchhandels 2021, 15; bezogen auf den Gesamtbuchmarkt, d.h. inklusive gedruckter Bücher und E-Books, liegt der Umsatzanteil der Belletristik lediglich bei 31 Prozent). Daneben sind mit ebenfalls knapp 42 Prozent Marktanteil Hörbuchtitel aus dem Kinder- und Jugendbuch-Segment sehr beliebt (der Umsatzanteil am gesamten Buchmarkt liegt bei rund 18 Prozent). Dabei lässt sich auch im deutschen Hörbuchmarkt der Trend zur audiogerechten Inhalte-Produktion beobachten. Als Reaktion auf eine wachsende Hörerschaft sowie deren Ansprüche erweiterte Plattformanbieter Audible erst jüngst sein Angebot und publiziert in Deutschland mit der Hörbuchserie Audible Originals nun auch eigene Geschichten, die von Autor:innen (ohne Buchvorlage) speziell für das (digitale) Hören geschrieben werden (Gerstung 2020).

I.2 Wie der Hörbuchkonsum pandemiebedingt eine soziale Dimension erhält

Während die Corona-Pandemie einen intensivierenden Effekt (auch) auf die Nutzung von digitalen Hörbüchern zeigte, führte diese ebenfalls zu erheblichen Einschränkungen, unseren alltäglichen und freizeitlichen Aktivitäten nachzugehen, das heißt auch unserer gewohnten privaten und berufsbezogenen Mobilität. Viele Menschen verbrachten ihre Zeit vornehmlich zuhause, und häufig auch allein. Tanderup Linkis und Pennlert sehen dahingehend auch eine veränderte Beziehung der Leser:innen zu ihren Hörbüchern.

So etablierte sich der digitale Hörbuchkonsum unter den Pandemiebedingungen als Freizeitbeschäftigung nach Einschätzung der beiden Literaturwissenschaftlerinnen insbesondere auch deshalb, weil die (gesprochenen) Audioinhalte bei ihren Konsument:innen (trotz der Isolation) ein Gefühl von Zusammengehörigkeit und Gemeinschaft im privaten Raum erzeugen. Die Mobilität des Hörbuchkonsums verlor tendenziell an Bedeutung. Stattdessen fungierte das digitale Hörbuch für seine Leser:innen situationsbedingt als spezifisches Medium, das durch die Stimme des:der Sprechenden menschliche Nähe suggeriert, also ein zusätzliches Bedürfnis stillen kann. Die pandemiebedingte Immobilität vieler Konsument:innen spiegelt sich auch in den Themen der Born-Audio-Geschichten wider. Erneut verwies Sara Tanderup Linkis beispielhaft auf den schwedischen Streaminganbieter Storytel, der im Frühjahr 2020 im Rahmen der Reihe Storytel Original, unter anderem, Cecilica Garmes Dagbok Från Coronabubblan (dt. Tagebuch aus der Corona-Blase) im Hörbuchformat publizierte. Die Autorin beschreibt ihren Corona-Alltag und greift die Erfahrung vieler Leser:innen auf, zuhause (sozial) isoliert zu sein. Die Forscherin spricht in diesem Zusammenhang von einem „social listening space“, den derartige Darstellungsformen für seine Hörbuchleser:innen schafften, indem sie ein starkes Gemeinschaftsgefühl im privaten Raum hervorriefen (Tanderup Linkis 2021).

Das Hörbuch zählt derzeit zu einem der dynamischsten Segmente des Buchmarktes: Neben einer florierenden Nachfrage lösen digitale Vertriebsformen die (physische) CD zunehmend ab. Das Streaming von Hörbüchern via Smartphone und Tablet wird bei Konsument:innen immer beliebter, aber auch Downloadangebote verzeichnen wachsende Umsätze (für die jüngste Marktentwicklung in Deutschland, vgl. Börsenverein des deutschen Buchhandels 2021, 14). Die literaturwissenschaftliche Forschung von Tanderup Linkis und Pennlert zeigt, wie neue Technologien und „shifting listening spaces“, also sich wandelnde Konsumbedingungen, auf die angebotenen Inhalte und Textformen einwirken, indem ganze Geschichten speziell, und ausschließlich, für die (mobile) Hörbuchnutzung geschrieben und produziert werden. Dabei beeinflussen sich ändernde Lesesituationen und -orte, sowohl im privaten als auch öffentlichen Raum, potenziell auch die Rezeption von digitalen Hörbuchinhalten.

II „Book Piracy“

Fabio Thielemann

Dr. Kathi Berens und Dr. Rachel Noorda von der Portland State University sowie Balázs Bodó (PhD) vom Institut für Informationsrecht der Universität Amsterdam stellten ihre neuen Forschungsergebnisse im Feld der E-Book-Piraterie vor. Berens und Noorda befassten sich mit der Frage, welche Charakteristika und Merkmale Verbraucher:innen aufweisen, die illegal Bücher, Videospiele und Filme downloaden.

Einführend wurde der aktuelle Einfluss der Buchpiraterie auf die Buchbranche erörtert. Die von der amerikanischen Buchbranche veröffentlichten Zahlen, welche einen jährlichen Verlust in Höhe von $315 Mio. für amerikanische Verlage durch E-Book-Piraterie darlegen, wurden als nicht aussagekräftig eingeordnet. Einerseits seien die Zahlen durch die Gleichsetzung eines illegalen Downloads mit einem Verlust in Höhe des Verkaufspreises entstanden. Dies entspreche jedoch nicht der Realität, wenn man berücksichtigt, dass nicht zwangsläufig ein legaler Kauf im (Online-) Buchhandel erfolgen muss, wenn ein illegaler Download unterbleibt. Andererseits seien die Zahlen von voreingenommenen Beteiligten ermittelt worden, die ihre Verluste unter Umständen überschätzen, um das Narrativ des von den Autor:innen und Verlagen stehlenden E-Book-Piraten zu nähren. Der tatsächliche Einfluss der Buchpiraterie auf die Buchbranche ist mangels stichhaltiger Erhebungen letztlich schwer einzuschätzen.

Anhand einer interdisziplinären Studie mit über 4000 Teilnehmer:innen wurde von den Vortragenden untersucht, welche Merkmale Personen aufweisen, die Bücher lesen oder downloaden, die bei legalem Erwerb Geld kosten und von anderen auf einer Website kostenlos zur Verfügung gestellt wurden (Buchpiraten). Gewerbliche Vorgehensweisen und organisierte Kriminalität, wie man sie bei Website-Betreibern beobachten kann, wurden nicht in die Studie einbezogen. Zunächst wurde festgestellt, dass 14,4% der Studienteilnehmer:innen regelmäßig illegal Bücher lesen oder downloaden. Diese Personengruppe ist vergleichsweise jung und der überwiegende Anteil weiß, wobei der prozentuale Anteil bei nicht-weißen Personen etwas höher ist. Erstaunlich ist der Befund, dass Buchpiraten deutlich häufiger engagierte Fans der entsprechenden Bücher und Autor:innen sind als die restlichen Befragten; sie downloaden mehr Fanfiction, kaufen die Bücher öfter in mehreren Formaten und entdecken diese häufiger über unterschiedliche Kanäle („crossmedia“). Als zentrale Gründe für das illegale Downloaden wurden die Nichtverfügbarkeit der Bücher und die fehlende Möglichkeit des Probelesens („sampling“) identifiziert. Resümiert wurde, dass ein erheblicher Anteil von Piraterie aus Nachfrage resultiert, welche von traditionellen Händler:innen nicht bedient wird. Insbesondere besteht nicht befriedigte Nachfrage nach Zugang zu großen Katalogen von Büchern und Zugang zu Titeln, die auf anderem Wege schwer beschaffbar sind.

Diese Forschungsergebnisse sind aus Sicht der Vortragenden geeignet, die rechtliche und wirtschaftliche Diskussion zu verändern. Anstatt die Fehler bei den illegal Lesenden zu suchen und auf die Urheberrechte und das traditionelle Verkaufsmodell zu beharren, könnten Buchpiraten als potentielle Kund:innen und die nicht befriedigte Nachfrage als Chance gesehen werden. Es könnten beispielsweise Plattformen geschaffen werden, die für ein monatliches Entgelt das Probelesen zahlreicher Bücher ermöglichen und so eine legale Alternative zum illegalen Probelesen bieten. Dies würde der Buchbranche nicht nur das Entgelt einbringen, sondern auch die Qualität des Probelesens erhöhen und so ggf. den Verkauf der Bücher fördern. In Deutschland könnte man die Ergebnisse als Anreiz interpretieren, die strafrechtliche und zivilrechtliche Ahndung von E-Book-Piraterie auf gewerbliche Rechteverletzer zu beschränken und private Nutzer nicht weiter, zum Beispiel durch Massenabmahnungen, zu kriminalisieren. Letztlich wurde aufgrund der Ergebnisse auch angeregt, den Begriff der Buchpiraterie anzupassen, weil der das Wort ‚Pirat‘ stigmatisierend wirke und zur Voreingenommenheit verleite. So könne die Diskussion liberalisiert und unter Berücksichtigung der obigen Befunde verändert werden.

Balázs Bodó richtete den Blick in seiner Studie auf die Frage, ob Online-Bibliotheken, die illegal wissenschaftliche Literatur bereitstellen (sog. ‚Schattenbibliotheken‘), ein geeignetes Mittel darstellen, um globale und regionale Unterschiede beim Zugang zu Wissen zu beheben. Während in den vergangenen Jahren in Ländern mit geringeren Einkommen die Hochschulausbildung massiv expandierte, hat sich das korrespondierende Angebot im Verlagswesen auf wenige Anbieter verdichtet. Aufgrund der mangelnden Förderung der Expansion der Hochschulausbildung durch die betreffenden Staaten standen unterfinanzierte Bibliotheken, Studierende und Forschende vor der Herausforderung, die Probleme beim Zugriff auf Lernmaterialien selbst zu lösen. In diesem Zusammenhang bildeten sich verschiedene Bewegungen, aus denen sich auch Online-Schattenbibliotheken entwickelten. Eine solche ist auch die im Rahmen der Studie untersuchte „Library Genesis“, deren Angebot und Nutzung sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht hat. Bodó untersuchte in einem globalen und einem europäischen Modell, ob Studierende und Forschende diese illegalen Plattformen nutzen, um Zugangshürden zu wissenschaftlicher Literatur zu überwinden und so Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern und Regionen beim Zugang zu Wissen zu verringern. Dabei wurden verschiedene Faktoren und ihre Auswirkungen auf die Nutzung von Schattenbibliotheken in den Blick genommen. Untersuchte Faktoren waren unter anderem BIP, verfügbares Einkommen, Anteil der Bevölkerung, der die lokale Bibliothek wegen mangelhaften Angebots nicht besucht, Hochschulverbreitung und Unterstützung der Hochschulausbildung durch den Staat.

Die Ergebnisse der Studie sind auf den ersten Blick erstaunlich. Entscheidende Faktoren für die starke Nutzung der illegalen Websites sind ein hohes BIP und Einkommen. Daneben wirken sich auch hohe Ausgaben des Staates für die Hochschulausbildung und viele Hochschulstudierende und Forschende positiv auf die Nutzung der Schattenbibliotheken aus. Schließlich konnte herausgefunden werden, dass eine gute Bibliotheksinfrastruktur zu weniger illegalen Downloads führt. Ferner hat es in wohlhabenderen Ländern kaum Auswirkungen auf die Nutzung von Schattenbibliotheken, wenn der Staat seine Ausgaben in die Bildung erhöht, während in ärmeren Ländern ein starker Anstieg der Nutzung zu verzeichnen ist, nachdem die Bildungsausgaben stiegen. Dies lässt sich aus Sicht des Vortragenden damit erklären, dass Länder mit niedrigeren Einkommen eine geringere Nachfrage nach wissenschaftlicher Literatur haben. Erhöht sich diese Nachfrage infolge staatlicher Investitionen bei gleichzeitiger Nichtverfügbarkeit wissenschaftlicher Quellen, steigt die Nutzung von Schattenbibliotheken an. In Ländern mit hohen Einkommen bestehe im Gegensatz dazu bereits eine hohe Nachfrage nach wissenschaftlicher Literatur, die auch bei weiteren Investitionen durch den Staat nicht zur erhöhten Nutzung von illegalen Websites führe, weil die Investitionen eine leichte Nachfragesteigerung, aber auch einen verbesserten Zugang zu wissenschaftlicher Literatur zur Folge haben.

Insgesamt sei daher festzuhalten, dass der offene Zugang zu wissenschaftlichen Quellen kein Allheilmittel darstellt. Ärmere Länder und Regionen können offen zugängliches Wissen nicht so effektiv nutzen oder aufnehmen wie reichere Länder und Regionen, weil andere infrastrukturelle Elemente (insbesondere einheimische Wissenschaft) fehlen. Solange dies der Fall sei, werden Ungleichheiten zwischen ärmeren und reicheren Ländern beim Zugang zu Wissen durch einen offenen Zugang zu selbigem nur reproduziert oder sogar verstärkt.

III Defining Publication: Literary and Legal Landscapes; Or, What We Talk about When We Define Publication

Philipp Woschek

Beim digitalen Roundtable referierten Prof. Emily Spunaugle (Oakland University), Dr. Emily Friedman (Auburn University) und Prof. Michelle Levy (Simon Fraser University) über ihre Forschungsprojekte und Perspektiven auf den Begriff ‚Veröffentlichung‘. Es folgte eine Diskussion, moderiert von Dr. Megan Peiser (Oakland University). Im Mittelpunkt stand die Frage, wann ein Text als veröffentlicht oder publiziert gilt – und welche Konsequenzen die einzelnen Sichtweisen darauf für den wissenschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit Texten haben. Sowohl die Vorträge als auch die Anschlussdiskussion nahmen eine primär philologische Perspektive ein. Es wurden allerdings auch Aspekte herausgearbeitet, die Anreize für eine interdisziplinäre Verknüpfung mit der Rechtswissenschaft bieten – insbesondere in urheberrechtlicher Hinsicht.

III.1 Vorträge

Emily Spunaugle begann mit der Vorstellung ihrer Forschung zu Texten des 18. und 19. Jahrhunderts, die sie als ‚benevolent publications‘ bezeichnete: Texte, die von  Autor*innen veröffentlicht wurden, um einen Erlös nicht für sich selbst, sondern einen wohltätigen Zweck zu sammeln – beispielsweise für Krankenhäuser oder Familien in finanzieller Notlage. Spunaugle betonte insbesondere die Rolle weiblicher Autorinnen, die zu diesem Zweck kurze Gedichtsammlungen veröffentlichten. Damit rückt für die Frage nach der Definition des Begriffs ‚Veröffentlichung‘ die Intention der Autor:innen in den Fokus. Eine (textliche) Veröffentlichung findet nicht nur zum eigenen und eigenständigen Verwertungszweck für eine:n Autor:in selbst statt, sondern kann auch unmittelbar zu wohltätigen Zwecken geschehen.

Emily Friedman sprach über fiktionale Texte, die in Manuskriptform von Autor:innen nur an ausgewählte private Kontakte weitergegeben wurden. Für den Begriff ‚Veröffentlichung‘ ist auch hier die Intention der Autor:innen von Belang, da diese Texte nicht dafür vorgesehen waren, öffentlich gemacht zu werden. Vielmehr sollten sie nur zu einem begrenzten, privaten Kreis (vorher definierter) Personen finden. Damit lenkte Friedman die Aufmerksamkeit auf das Publikum eines Textes als Anker für die Definition von ‚Veröffentlichung‘. Zudem stellte Friedman die Frage nach der Form bzw. dem Träger eines Textes: Muss eine Veröffentlichung gedruckt sein, also mechanisch vervielfältigt? Oder genügt die Manuskriptform bereits? Fernerhin diskutierte Friedman den Aspekt der Öffentlichkeit. Ausgehend von Nancy Frasers Konzept der counterpublics (‚Gegenöffentlichkeiten‘, Fraser 1990) zeigte Friedman, inwiefern in parallelen Öffentlichkeiten abseits einer Mainstream-Öffentlichkeit Texte veröffentlicht werden und damit einem anti-hegemonialen Gegendiskurs dienen können, der sich insbesondere unter den Mitgliedern marginalisierter Gruppen und anderer Minderheiten abspielt.

Michelle Levy knüpfte hieran an, indem sie die Frage stellte: „Is printing eight copies for private circulation a publication?“ Dies ist für Levy Anlass zur weiteren Untersuchung und wird besonders dann spannend, wenn – entgegen der Intention der Autor:innen – ein erst nur im Privaten verbreiteter Text weitergegeben wird und damit ein neues Publikum erreicht, obwohl der Text eine Öffentlichkeit in diesem Sinne nie erreichen sollte: „Texts really did move and authors had little to no control.“ Auch hier wird das (faktische) Publikum eines Textes als ein maßgeblicher Faktor für die Charakterisierung einer Veröffentlichung betont.

III.2 Diskussion

Megan Peiser rückte die Grundfrage des Roundtables wieder in den Fokus: Wie lässt sich der Begriff der Veröffentlichung definieren? Und wie lassen sich verschiedene Definitionen nutzen? Im Ergebnis lassen sich fünf Anknüpfungspunkte für eine mögliche Definition von ‚Veröffentlichung‘ ausmachen: Erstens das Publikum (audience) eines Textes. Wie viele Personen hat der Text erreicht, wie viele Personen wird der Text (noch) erreichen? Stehen die Mitglieder des Publikums in einem privaten Verhältnis zum:zur Autor:in? Zweitens die auktoriale Intention, das heißt ob und wie der:die Autor:in überhaupt beabsichtigt, den Text einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen – oder ob der Text lediglich dazu bestimmt ist, in privaten Kreisen und damit einem sehr eingegrenzten und bestimmten Personenkreis zu zirkulieren. Damit einher geht auch die Frage, wie mit Situationen umzugehen ist, in denen der Text entgegen der auktorialen Intention an die Öffentlichkeit gelangt. Drittens die Form, im weiteren Sinne auch die Darstellung des Textes: Genügt für den Veröffentlichungscharakter bereits die (handschriftliche) Manuskriptform, wenn sie weitergegeben wird? Wie ist mit Marginalia umzugehen, die von Autor:innen individuell in einzelne Exemplare eines Textes eingefügt werden? Viertens und eng mit der Form verbunden ist sogleich der Träger eines Textes: Welche Art von Druckerzeugnis wird gewählt? Auf welche Weise und in welcher Form wird der Text digital verbreitet? Hier stellt sich auch die Frage nach der Permanenz eines Trägers, wie beständig dieser also sein muss. Fünftens und letztens der immaterielle Wert des Textes. Dieser lässt sich auch als künstlerische und/oder ideelle Qualität beschreiben.

Diese Anknüpfungspunkte sind nicht gesondert voneinander zu betrachten, sondern stehen im gegenseitigen Verhältnis zueinander. Es handelt sich ferner nicht um Kriterien, die zwingend vorliegen müssen, damit ein Text als Veröffentlichung eingestuft werden kann. Aspekte wie Form und Träger eines Textes dienen auch der Beschreibung und Bewertung einer Veröffentlichung, und der immaterielle Wert als vages und im Einzelfall umstrittenes Konzept ist kaum geeignet, bestimmten Texten ihren Veröffentlichungscharakter zu- oder abzusprechen.

III.3 Rechtliche Implikationen

Die diskutierten Punkte zur Definition von ‚Veröffentlichung‘ bieten die Gelegenheit zur Betrachtung aus der Perspektive des deutschen Urheberrechts. Dadurch können interdisziplinäre Erkenntnisse gewonnen werden: Insbesondere wird deutlich, an welchen Stellen sich die rechtswissenschaftliche Bewertung von der literaturwissenschaftlichen unterscheidet und wo sich beide Disziplinen ergänzen.

Im Zentrum der urheberrechtlichen Betrachtung stehen die Verwertungsrechte der §§ 15 bis 24 UrhG. Urheberrechtlicher Schutz beispielsweise eines Textes meint dabei zunächst vor allem das Recht des:der Autors:Autorin, den Text – beispielsweise durch Druck und Verkauf als Buch – nach eigenem Ermessen und Belieben zu verwenden und zu verwerten. Allerdings muss das Urheberrecht zunächst überhaupt auf einen Text Anwendung finden, um besagten Schutz zu garantieren. Denn nur, was ein „Werk“ im Sinne von § 2 UrhG ist, genießt auch den gemäß § 1 UrhG vorgesehenen Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. An dieser Stelle spielt bereits der fünfte Anknüpfungspunkt – der immaterielle Wert bzw. die künstlerische Qualität eines Textes – eine Rolle: Denn gemäß § 2 Abs. 2 UrhG sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Zusammengefasst ist dieses Erfordernis im Kriterium der Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe eines infrage stehenden Werks, die sich auf den „Grad der Individualität“ (Bullinger, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § 2 UrhG Rn. 23) bezieht. Freilich ist die Bewertung dessen, ob etwas als ausreichend individuell und damit als eine solche Schöpfung anzusehen ist, heikel. Aus diesem Grund gibt es eine „Schutzuntergrenze“ (s. Loewenheim/Leistner, in: Loewenheim/Leistner/Ohly, Urheberrecht, § 2 UrhG Rn. 59 f.): Um als Werk im Sinne von § 2 UrhG zu gelten, sind lediglich ein „geringer Grad individuellen Schaffens und eine geringe Gestaltungshöhe“ (BGH, Urteil v. 15.09.1999 – I ZR 57/97 (KG) = GRUR 2000, 144, 145) erforderlich. Juristisch gesehen dient der immaterielle Wert eines Textes also dazu, dessen Werkcharakter zu ermitteln und dadurch festzulegen, ob der Text überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießt. Da allerdings die Schwelle für den Eintritt des urheberrechtlichen Schutzes äußerst niedrig liegt (auch „Schutz der kleinen Münze“ genannt), sind weiterführende Gedanken über den immateriellen Wert eines Textes aus juristischer Perspektive nicht von Belang.

Handelt es sich bei einem Text um ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des § 2 UrhG, so genießt der:die Autor:in gemäß § 15 Abs. 1 UrhG insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Der Aspekt des Trägers ist dabei relevant für die Frage danach, ob etwas als Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 16 Abs. 1 UrhG anzusehen ist. Im Rahmen der Vervielfältigung muss das Werk „körperlich fixiert“ (Schulze, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 16 UrhG, Rn. 6) werden. Dies dient vor allem der Abgrenzung zu anderen Verwertungsarten wie zum Beispiel der Ausstellung oder der Wiedergabe. Für die Verkörperung des Werkes im Vervielfältigungsprozess und -ergebnis spielt demnach der Träger des Texts eine Rolle – zum Beispiel beim Printformat. Die Vervielfältigung beschränkt sich dabei allerdings nicht auf dahergebrachte physische Formate: Für den digitalen Bereich (insbesondere E-Books) sieht § 16 Abs. 2 UrhG gesonderte Formen der Vervielfältigung vor – nicht zuletzt, da hier auch besondere Trägerformen zutage treten.

Um aus urheberrechtlicher Perspektive die grundlegende Frage des Panels nach einer Definition des Begriffs der Veröffentlichung zu klären, verbleiben noch die Aspekte des Publikums sowie der auktorialen Intention. Hier ist eine begriffliche Differenzierung angebracht: Aus urheberrechtlicher Perspektive ist die Veröffentlichung kein Synonym für den Text/das Werk an sich; sondern die Veröffentlichung lässt sich vielmehr als eine bestimmte Tätigkeit begreifen, den Text/das Werk der Öffentlichkeit in körperlicher oder unkörperlicher Form zugänglich zu machen. Insofern ist ein Text keine Veröffentlichung, sondern er wird veröffentlicht, was eine Verwertungshandlung darstellt. Die Verwertungshandlungen, welche die Öffentlichkeit betreffen und damit als ‚Veröffentlichungen‘ in urheberrechtlicher Hinsicht zu sehen sind, sind für Textwerke insbesondere das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der (unkörperlichen) öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG). Das umfasst beispielsweise das Vortragen oder Aufführen des Werkes (§ 19 Abs. 1 u. 2 UrhG) oder das Senden des Werkes mittels Rundfunk oder ähnlichem (§ 20 UrhG). Grundsätzlich gilt gemäß § 15 Abs. 3 S. 1 UrhG: Ein Werk ist nur dann öffentlich wiedergegeben, wenn die Wiedergabe für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Ähnliches für die Verbreitung: Gemäß § 17 Abs. 1 UrhG umfasst das Verbreitungsrecht das Recht, das Original oder Vervielfältigungstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten – oder (an die Öffentlichkeit) in Verkehr zu bringen. Die Öffentlichkeit spielt also die zentrale Rolle für die Frage danach, ob eine Verwertung im oben genannten Sinne vorliegt. Sowohl für die Verbreitung eines Werkes als auch für dessen öffentliche Wiedergabe ist die Definition der Öffentlichkeit aus § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG maßgeblich (s. Heerma, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § 17 UrhG Rn. 17, 19). Demgemäß gehört zur Öffentlichkeit „jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, […] durch persönliche Beziehungen verbunden ist“.

Für den Aspekt des Publikums spielen dabei zwei Kriterien eine Rolle: Die Anzahl der Personen sowie deren Beziehung zum:zur Autor:in. Erwartungsgemäß bereitet insbesondere die Festlegung einer konkreten Zahlengrenze für die Öffentlichkeit Probleme: Ab wie vielen Personen ist eine Wiedergabe öffentlich? Wie muss der Personenkreis, an den sich das Angebot oder die Wiedergabe richtet, abgegrenzt oder abgrenzbar, bestimmt oder bestimmbar sein? Wann sind die Empfänger:innen einer Wiedergabe mit dem:der Autor:in persönlich verbunden im Sinne von § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG? Rechtsprechung und Rechtsmeinungen gibt es dazu – auch auf europäischer Ebene – viele (s. Heerma, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § 15 UrhG Rn. 21 ff.). Die auktoriale Intention gibt zudem möglicherweise Aufschluss darüber, ob und wie weit der:die Autor:in mit einer Verbreitung, Vervielfältigung und sonstigen Verwertungshandlung einverstanden ist. Hier wird im konkreten Fall danach zu fragen sein, inwiefern der:die Autor:in ein bestimmtes Verfahren mit dem Werk erlaubt und inwiefern dies unter die besonderen Regelungen der §§ 31 ff. UrhG für die Einräumung von Nutzungsrechten fällt. Eine während des Roundtables besprochene Situation lässt sich so analysieren: Stellt ein:e Autor:in einen Text nur einem bestimmten Kreis privater Bekanntschaften zur Verfügung und lässt jemand aus diesem Personenkreis andere daran teilhaben, indem er*sie den Text weitersendet, kopiert und weiterverschickt oder ähnliches, so stellt dies eine (der auktorialen Intention nach) unzulässige Verbreitung des Werkes dar. (Es sei denn, diese Handlung geschieht im Rahmen der Vervielfältigung eines Textes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne von § 53 UrhG; [s. Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 53 UrhG Rn. 7]. Davon umfasst wäre beispielsweise auch das Ausleihen eines eigenen Buchexemplars an eine:n Freund:in.) Denn selbst, wenn der Text schon durch den:die Autor:in auf andere Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, so hat doch niemand anderes das sich aus § 12 UrhG ergebende Urheberpersönlichkeitsrecht, das Werk (nochmals) selbstständig weiterzuverbreiten – es sei denn, der:die Autor:in hat der infrage stehenden Person dieses Recht im Rahmen der § 31 ff. UrhG als Nutzungsrecht eingeräumt.

III.4 Fazit

Der Roundtable hat gezeigt, wie sich die Sichtweisen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen auf Begriffe und Konzepte voneinander unterscheiden und gegenseitig ergänzen können: Begriff und Konzept der ‚Veröffentlichung‘ standen dabei im Fokus. Jenseits der rechtlichen Perspektive auf Veröffentlichungen, die allzu häufig eine Perspektive der Verwertung ist, ermöglichen literaturwissenschaftliche und historische Zugänge eine differenzierte Betrachtung beispielsweise darauf, wie sich bestimmte Formen der Veröffentlichung entwickelt haben und welche Absichten Autor:innen mit ihren Texten verfolgen.

Literatur

Berglund, Karl, Ann Steiner. 2021. “Is Backlist the New Frontlist?” In: Logos 32.1. 7-24.

Börsenverein des Deutschen Buchhandels. 2021. Buch und Buchhandel in Zahlen 2021. Frankfurt a.M.: MVB.

Wandtke, Artur-Axel, Winfried Bullinger. 2019. Praxiskommentar Urheberrecht. 5. Aufl. (zitiert: Bearbeiter, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, § Rn.)

Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW). 2021. Online-Audio-Monitor 2021. https://www.online-audio-monitor.de/wp-content/uploads/Bericht-OAM_2021.pdf (zuletzt aufgerufen am 23.09.21).

Carrenho, Carlo. 2019. “Frankfurt Book Fair 2019: What’s the Story with Storytel? Publisher’s Weekly.“ https://www.publishersweekly.com/pw/by-topic/international/Frankfurt-Book-Fair/article/81470-frankfurt-book-fair-2019-what-s-the-story-with-storytel.html (zuletzt aufgerufen am 23.09.21).

Deloitte. 2020. “Technology, Media, and Telecommunication Predictions 2020.” Deloitte Insights. https://www2.deloitte.com/content/dam/insights/us/articles/722835_tmt-predictions-2020/DI_TMT-Prediction-2020.pdf (zuletzt aufgerufen am 06.10.21).

Dreier, Thomas, Gernot Schulze. 2018. Urheberrechtsgesetz. 6. Aufl. (zitiert: Bearbeiter, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § Rn.)

Fraser, Nancy. 1990. “Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy.” In: Social Text 25/26. 56-80.

Gerstung, Hendrik. 2020. „26 Millionen Menschen in Deutschland lieben Audio.“ Audible Hörkompass 2020. https://magazin.audible.de/audible-hoerkompass-2020/ (zuletzt aufgerufen am 23.09.21).

Loewenheim, Ulrich, Matthias Leistner, Ansgar Ohly. 2020. Urheberrecht. 6. Aufl. (zitiert: Bearbeiter, in: Loewenheim/Leistner/Ohly, Urheberrecht, § Rn.)

Tanderup Linkis, Sara, Julia Pennlert. 2020. “Episodic Listening: Analyzing the Content and Usage of Born-Audio Serial Narratives.” In: Journal of Electronic Publishing 23.1. https://doi.org/10.3998/3336451.0023.102.

Tanderup Linkis, Sara. 2021. “Reading spaces. Original audiobooks and mobile listening.” In: SoundEffects 10.1. 43-55.

 

Fotocredit: Münster / Prinzipalmarkt / Juni 2021 © SHARP 2021


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SFB 1385 (26. Oktober 2021). SHARP 2021: Rückblick aus drei Perspektiven. SFB 1385 – "Recht und Literatur" Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/u0yv


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