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Screenshot der Startseite der Enzyklopädie

Start der „Enzyklopädie Recht und Literatur“ / „Encyclopedia of Law and Literature“

Eberhard Ortland

Noch ist der Name weitgehend Programm: Vorgriff auf die angestrebte Gestalt einer runden Sache, eines umfassenden Referenzwerks, das Wechselwirkungen zwischen Recht und Literatur in der ganzen Breite der hier in Betracht kommenden Gegenstände erschließen soll. Der Name erscheint von Anfang an zweisprachig: Enzyklopädie Recht und Literatur / Encyclopedia of Law and Literature.

Logo der Enzyklopädie
Logo der Enzyklopädie © SFB 1385 / ENZ

Auch das ist Programm. Die Enzyklopädie ist bilingual angelegt, deutsch und englisch, wobei die Inhalte nicht in beiden Sprachen deckungsgleich sein können, sondern einander in manchen Punkten ergänzen mögen. Grundsätzlich versteht sich die englischsprachige Ausgabe als ein Angebot für die internationale scientific community, in der Deutschkenntnisse weniger verbreitet sind als solche des Englischen. Aber in Bezug auf Recht wie auf Literatur ist die Sprache, in der darüber gesprochen wird, in keinem Fall neutral. Daher ist auch die deutschsprachige Ausgabe mehr und anderes als eine bloße Verdeutschung der englischsprachigen, et vice versa. Manche englischsprachigen Artikel beziehen sich stärker auf englischsprachige Literatur und die Rechtsinstitutionen des Common Law. Manche deutschsprachigen Artikel gehen stärker auf deutschsprachige Literatur, Wissenschafts- und Rechtstraditionen ein, ohne sich darauf zu beschränken. Nicht alle Artikel liegen in beiden Sprachen vor. Weitere Übersetzungen werden erscheinen, aber eine 1:1-Entsprechung zwischen beiden Sprachausgaben wird weder als möglich noch als wünschenswert angesehen. Übersetzungsprozesse und Inkongruenzen zwischen den beiden Sprachen der Enzyklopädie sind ihrerseits Anlass und Gegenstand von Forschungen über das Verhältnis von Sprache, Recht und Literatur. Selbstverständlich werden neben den englisch- und deutschsprachigen Literaturen und Rechtstraditionen weitere Sprachräume, Literatur- und Rechtstraditionen berücksichtigt, u.a. das jüdische oder das islamische Recht oder polnische Kriminalliteratur, wenn auch der Anspruch auf universellen Überblick und eine allen Literatur- und Rechtstraditionen gerecht werdende Repräsentation vermessen wäre.

Die Enzyklopädie wird getragen von Autorinnen und Autoren, die jeweils bestimmte Kenntnisse und Kompetenzen mitbringen, wofür wir dankbar sind. Bisher schreiben die meisten Autorinnen und Autoren der Enzyklopädie in Deutschland und in deutscher Sprache. Das ist kein Makel, sondern ergibt sich direkt aus den institutionellen und materiellen Voraussetzungen, unter denen allein es überhaupt vorstellbar schien, ein derart weit ausgreifendes Projekt in Angriff zu nehmen. Die wichtigste dieser Voraussetzungen ist der interdisziplinäre Arbeitszusammenhang des Sonderforschungsbereichs „Recht und Literatur“, der mit Unterstützung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit 2019 an der Universität Münster seine Arbeit an einer größeren Zahl von Forschungsprojekten aufgenommen hat, aus denen auch etliche der Artikel entstanden sind, die nun zur Startausgabe der Enzyklopädie Recht und Literatur / Encyclopedia of Law and Literature beitragen, sowie zahlreiche weitere, die aktuell in Arbeit oder für die Zukunft in Aussicht gestellt sind. Die Basis der Enzyklopädie ist in Münster verortet, das Netzwerk ihrer Beiträgerinnen und Beiträger, Gesprächspartner, Gutachterinnen und Gutachter international ausgespannt und weiter anwachsend.

Die Enzyklopädie Recht und Literatur / Encyclopedia of Law and Literature will weltweit erstmals den Stand der interdisziplinären Forschung zum Themenfeld Recht und Literatur in seiner ganzen Breite und in internationaler, rechts- wie literaturvergleichender Perspektive in einem bereichsspezifischen Referenzwerk erschließen und so zur intensiveren Vernetzung zwischen den verschiedenen Forschungsansätzen und Akteuren beitragen. In über 150 derzeit geplanten und vorbereiteten Sach- und Personenartikeln sollen zentrale Teilbereiche des Themenfeldes und wichtige Aspekte des Verhältnisses von Recht und Literatur historisch und systematisch umfassend beleuchtet werden.

Die Startausgabe mit zunächst 22 teils deutsch-, teils englischsprachigen Artikeln wurde im Oktober 2022 im Rahmen der Münsteraner Konferenz „Law and Literature in Europe“ der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Die nun öffentlich zugänglichen ersten Artikel beleuchten u.a. literarische Gattungen wie das Gerichtsdrama (mit eigenen Artikeln zum antiken, zum deutsch– und englischsprachigen Theater), die Pitaval-Sammlungen berühmter Rechtsfälle bzw. die Pitavalgeschichte, den Kriminalroman oder die Auseinandersetzung mit Grundfragen der rechtlichen Ordnung im dystopischen Roman (Dystopia). Die für die Praxis des Rechts wie für die Literatur gleichermaßen grundlegende Tradition der Rhetorik wird in einem konzisen und auf die Fragestellungen der Recht-und- Literatur-Forschung fokussierten Abriss dargestellt. Für die rechtliche Praxis wie für die literarische Öffentlichkeit relevante Praktiken wie die Inszenierung werden im interdisziplinären Wechselspiel von Theaterwissenschaft und Verfahrensrecht reflektiert. Begriff und Gebrauch von Fiktionen im Recht werden (primär an englischen Beispielen) unter dem Stichwort ‚Legal Fictions‘ erörtert. Grundbegriffe wie der mit ‚Billigkeit‘ nur unzureichend übersetzbare englische Begriff ‚Equity‘, der vor allem in der Rechtsgeschichte des Common Law, aber auch in der neuzeitlichen englischsprachigen Literatur und in der jüngeren Law-and- Literature-Forschung eine erhebliche Rolle spielt, werden eingehender diskutiert. Unter dem Lemma ‚Markt‘ wird das in vielfältiger Hinsicht rechtlich geregelte Geschehen auf Literatur- und Buchmärkten aus literatur- und buchwissenschaftlichen, ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Blickwinkeln analysiert. Die Reflexion auf Marktmächte und Marktordnungen in der Literatur soll in einem weiteren Artikel erschlossen werden. Die Relevanz von Zitaten und Zitationspraktiken für das Recht sowie die rechtlichen Bedingungen der intertextuellen Vernetzung werden unter dem Stichwort ‚Zitat‘ dargestellt. Sachartikel informieren auch über einschlägig relevante Spezialdisziplinen wie die Rechtslinguistik. Personenartikel stellen die Relevanz rechtlicher Themen oder rechtlicher Auseinandersetzungen im Werk einzelner Autoren und die Relevanz ihrer literarischen Werke für die Rechtsentwicklung vor; den Anfang machen Ovid, Shakespeare, Charles Dickens und Arnfrid Astel. Einflussreiche oder als vielversprechend eingeschätzte Forschungspositionen werden ebenfalls durch Personenartikel erschlossen; den Anfang macht hier der Jurist und ‚Geschichtenphilosoph‘ Wilhelm Schapp. Für die Recht-und-Literatur-Forschung dürften auch Literaturberichte über bisher weniger im Zentrum der internationalen Diskussion stehende Forschungsgegenstände (etwa über die polnische Pitaval-Literatur) von besonderem Interesse sein. Unter Stichworten wie ‚Islamisches Recht‘ oder ‚Midrasch‘ kommt die erhebliche Relevanz literarischer Texte und Interpretationsverfahren für das Recht in der islamischen wie in der jüdischen Tradition in den Blick. Eine Erweiterung des Horizonts durch stärkere Berücksichtigung auch außereuropäischer sowie postkolonialer Literaturen und Rechtskulturen ist als Desiderat für die Weiterentwicklung der Enzyklopädie erkannt. Ziel ist es, längerfristig auch diese Wissensgebiete der Recht-und- Literatur-Forschung zu erschließen.

Auf der Website lawandliterature.eu werden bald in lockerer Folge weitere Artikel erscheinen und das im vorläufigen Inhaltsverzeichnis umrissene Grundgerüst von Begriffen, Personen und Sachartikeln sukzessive ausfüllen und erweitern. In Vorbereitung sind u.a. Artikel über Rechtsgutachten im jüdischen Recht (Responsa), Kommentarliteratur, Fiktion, Georg Büchner, Urheberrecht und Pastiche.

Wortwolke von der Enzyklopädie-Webseite
Lemmata der Enzyklopädie © SFB 1385 / ENZ / Ortland

Jeder Artikel der digitalen Enzyklopädie ist eine selbständige Einheit und informiert bündig und über Disziplingrenzen hinweg sowohl über seinen Gegenstand als auch über den Stand der einschlägigen Forschung. Im Umfang variieren die Artikel je nach Thema und zu berücksichtigendem Forschungsstand zwischen ca. 3.000 Wörtern und ca. 20.000 Wörtern, was ggf. auch differenziertere Darstellungen möglich macht. Mit dem Anwachsen der Enzyklopädie wird die Vernetzung zwischen den Artikeln zunehmen und weitere forschungsleitende Impulse generieren.

Die Enzyklopädie ist im Internet ohne Zugangsbeschränkungen langfristig verfügbar („open access“). Um die Zitierfähigkeit der Artikel zu sichern, werden sie jeweils mit einem DOI („Digital Object Identifier“) publiziert und archiviert. Die Enzyklopädie ist an keinen Verlag gebunden, die Open-Access-Infrastruktur wird direkt durch die Universität Münster bereitgestellt.

Fotocredit: Screenshot der Enzyklopädie-Startseite © SFB 1385 / ENZ


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SFB 1385 (21. Dezember 2022). Start der „Enzyklopädie Recht und Literatur“ / „Encyclopedia of Law and Literature“. SFB 1385 – "Recht und Literatur" Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/u0zd


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