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Ausschnitt Cover "Jura literarisch. Der Podcast"

Der Podcast „Jura literarisch“

Bodo Pieroth

Es muss gegen Ende der Nullerjahre gewesen sein. Im Anschluss an eine Vorlesungsstunde meiner Anfängervorlesung zum Staatsrecht kamen einige Studierende zu mir und fragten mich, ob ich nicht die Vorlesung als Podcast aufnehmen wollte. Natürlich musste ich mir erst einmal erklären lassen, was denn ein Podcast überhaupt ist. Dann wehrte ich gleich ab. Ich sah nur die Nachteile für mich und bedachte nicht die Vorteile für die Studierenden. Ich befürchtete vor allem, das bewährte und vertraute Format des Gegenüber und der Interaktion im Hörsaal zu verlieren. Trotzig sagte ich mir, dass ich als Professor ja auch nicht an die Fernuniversität gegangen bin.

Seither hat sich objektiv und subjektiv vieles verändert. Der Podcast hat sich als zeit- und ortsunabhängiges, leicht zugängliches und praktisches Kommunikationsmedium fest etabliert und ist sehr weit verbreitet. Zuletzt hat er in der Pandemie an den Universitäten große Dienste geleistet. Er wird die Präsenzveranstaltungen auch zukünftig zwar nicht verdrängen, aber sicher entlasten können. Als Ruheständler und Emeritus brauche ich nun nicht mehr mit meinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht und zur Verfassungsgeschichte an dieser Entwicklung teilzunehmen. Stattdessen habe ich den Podcast mit etwas anderer Thematik und Funktion für mich entdeckt.

Seit Februar 2021 veröffentliche ich alle 14 Tage montags eine 30-minütige Folge der Podcastreihe „Jura literarisch“, die kostenlos bei Spotify und den anderen bekannten Musik- und Podcast-Plattformen verfügbar ist. In jeder Folge stelle ich ein literarisches Werk mit seinen Bezügen zum Recht vor; ich interpretiere Literatur mit anderen Worten juristisch. Das ist bekanntlich eine alte Spielart der interdisziplinären Beschäftigung mit Recht und Literatur, vom Law and Literature-Movement als „law in literature“ bezeichnet. Der Jurist kann auf diesem Feld seine Freude an Sprache und Literatur mit seiner Erfahrung und seinen Kenntnissen über das Recht, also Ästhetik mit Wissenschaft verbinden. Die Freude an Sprache und Literatur bestand bei mir seit der Jugend mein Leben lang, wurde dann 42 Jahre lang vom Beruf des Rechtslehrers überdeckt und im Zaum gehalten, bevor dann spät im Leben beides zusammenfand.

Zunächst ging dabei das Buch dem Podcast, das Schriftliche dem Mündlichen voraus. Seit 2015 habe ich vier Bände zum Thema „Recht und Literatur“ veröffentlicht, und zwar zur deutschen (2015), amerikanischen (2017), britischen (2019) und französischen Literatur (2021). Allen liegt dasselbe Konzept zugrunde: am Beispiel von Werken der Weltliteratur Grundprobleme des Rechts, seiner Institutionen und seines Personals zu veranschaulichen, das Nachdenken über sie zu befördern und mögliche Antworten zu präsentieren, zu diskutieren und zu analysieren. Es sind gerade die Grundfragen des Rechts, nach Recht und Gerechtigkeit, Verbrechen und Schuld, Rechtsstaat und politischer Macht, Gewalt und Friedensordnung, zu denen die Literatur für das Recht ergiebig sein kann.

Die Bücher verfolgen entsprechend der schönen alten Maxime das Ziel, „zu nützen und zu erfreuen“ bzw. das Schöne mit dem Nützlichen zu verbinden. Doch beansprucht die Darstellung der meist berühmten und literaturwissenschaftlich breit diskutierten Werke einschließlich der Wiedergabe der für die rechtliche Diskussion einschlägigen Textpassagen und den diesbezüglichen biografischen Informationen über den Autor (Autorinnen gab es auf diesem Gebiet früher nur ganz wenige) einen ganz erheblichen Umfang. Das kommt den Lesegewohnheiten der heutigen jungen Generation nicht gerade entgegen.

Die Aufgabe eines Universitätslehrers besteht in erster Linie darin, junge Leute zu unterrichten, und dafür muss man sie überhaupt erst einmal erreichen. Deshalb habe ich immer die amerikanische Drei-E-Formel für gute Lehre an der Universität (effective, engaging, entertaining) zu verwirklichen versucht, auch wenn man sich früher für das Adjektiv „unterhaltsam“ in Verbindung mit „Vorlesung“ dem Verdacht der Unseriösität und Unwissenschaftlichkeit sowie scheeler Blicke der älteren Kollegen aussetzte. So verdanke ich es auch jungen Leuten, in diesem Fall meinen eigenen Kindern, die mich ermutigten, mein Interesse am Recht in der Literatur nicht nur in gedruckte Langfassungen, sondern auch in gesprochene Kurzfassungen, eben Podcasts, münden zu lassen und auf diese Weise vielleicht mehr Adressat:innen zu erreichen.

Die Vorteile des Podcasts liegen auf der Hand. Neben den schon genannten praktischen Gründen ermöglicht er eine einfachere, schnellere und unterhaltsamere Aufnahme des Wesentlichen durch die Hörer:innen. Dafür habe ich die Kapitel aus den bisher veröffentlichten vier Bänden zum Thema „Recht und Literatur“, die etwa zwei Drittel der bisherigen knapp 30 Folgen des Podcasts „Jura literarisch“ ausmachen, erheblich umgearbeitet. Als erstes habe ich sie stark, teilweise um bis zu Zweidrittel ihres Umfangs gekürzt, insbesondere den Inhalt gerafft zusammengefasst sowie den bibliografischen Apparat und die Zitate aus der Sekundärliteratur weggelassen. Sodann habe ich die Einleitungen zielführender und mit aktuellen Bezügen ausgestaltet. Schließlich habe ich die Schriftsprache immer wieder in die Lebendigkeit der gesprochenen Rede umgewandelt (und gelegentliche Versprecher auch nicht ausgetilgt). Die Folgen zu neuen, noch nicht von mir in den Büchern behandelten literarischen Werken habe ich gleich in diesem mündlichen Stil verfasst.

Nach welchen Kriterien habe ich die literarischen Werke ausgewählt? Das Wichtigste wurde schon gesagt: Die literarischen Werke müssen Bezüge zum Recht aufweisen, und zwar nicht zu nationalen Besonderheiten, überholten Einrichtungen oder unwichtigen Details, sondern zu Grundproblemen des Rechts, seiner Institutionen und seines Personals; das kann man auch als rechtshaltig oder rechtsrelevant bezeichnen. Diese Bezüge müssen in einer substanziellen Auseinandersetzung mit grundlegenden Rechtsfragen bestehen. Sie dürfen also nicht erst von Interpret:innen hineingelesen, sondern müssen schon von den Autoren selbst behandelt werden. Daher reicht es nicht, wenn das Thema eines Buchs ein Verbrechen ist. Dann wäre jeder Kriminalroman für Recht und Literatur interessant, was aber definitiv nicht der Fall ist. Interessant wird das Buch für mich erst, wenn darin die Problematik der Strafbarkeit einer Tat oder Handlungsweise, ihrer polizeilichen oder gerichtlichen Verfolgung oder des Strafvollzugs in diskussionswürdiger Weise zur Sprache kommt.

Dazu ein Beispiel: Der Roman Die Frau in Weiß (1860) von Wilkie Collins gilt als ein frühes Beispiel des Detektiv- und Kriminalromans und die erste ‚Mystery Novel‘. Er handelt von verbrecherischen Manipulationen um die Erbschaft an einem englischen Landsitz. Der Roman besteht zum Teil aus dem Bericht eines involvierten Rechtsanwalts, der Folgendes erklärt: „Ich mache den Leser dieser Zeilen darauf aufmerksam, daß Miss Fairlies Erbschaft bei dieser Geschichte eine wesentliche Rolle spielt, und daß er sich gewisse juristische Kenntnisse zu eigen machen muß, sofern ihm daran liegt, die folgenden Berichte zu verstehen“ (Collins 2015, 153).  Auf diese Weise ist das Recht konstitutiver Teil des literarischen Werks. Und Jurist:innen lernen, dass das Erbrecht im damaligen England ein tragendes Element der Gesellschaftsordnung und für viele Menschen Lebensgrundlage war.

Außer einer solchen Rechtshaltigkeit habe ich bei der Auswahl der literarischen Werke für die Bücher wie für den Podcast darauf geachtet, dass es sich um ein bekanntes Werk und/oder um einen bekannten Autor (zur Autorin siehe oben) handelt, dass es also im besten Fall zum literarischen oder zum Law & Literature-Kanon gehört, in jedem Fall aber auch auf Deutsch erhältlich ist. Einen besonders leichten Zugang habe ich naturgemäß zur deutschsprachigen Literatur, doch werden nach Möglichkeit alle europäischen Literaturen sowie durch das Englische auch außereuropäische Literaturen berücksichtigt.

Einen Hinweis auf die Relevanz gibt gelegentlich schon der Titel eines Werks, zum Beispiel Der Großtyrann und das Gericht (Folge 12) und Die Kläger (Folge 15). Regelmäßig ergiebig sind Werke, in denen ein Verwaltungsverfahren (Folge 5 und 28) oder, sehr viel häufiger, ein Gerichtsverfahren (Folgen 4, 8, 10, 11, 15 und 17-19) oder auch der fehlende Rechtsschutz (Folge 1) im Mittelpunkt steht. Die literarische Behandlung von Straftaten wird besonders dann interessant, wenn sie einen Grundbegriff wie die Schuld (Folgen 22, 25) oder das Verhältnis von Recht und Gnade (Folgen 16, 19) thematisiert oder auf psychische und gesellschaftliche Umstände näher eingeht, zum Beispiel Tyrannenmord (Folge 3), Ehrenmord (Folge 8), Hexenverfolgung (Folge 17) oder Folter im Apartheidsregime (Folge 24). Besonders sprechen mich die Fragen nach der rechtlichen Einhegung der politischen Herrschaft an, d. h. der Verfassung und des Verhältnisses des Einzelnen zur Gesellschaft und zum Staat (Folgen 2, 5-7, 13, 14, 20, 21 und 23); dazu zählt auch die soziale Gerechtigkeit (Folgen 9, 10, 26 und 27).

Zu diesen und weiteren Themen im Schnittfeld von Recht und Literatur sind noch viele literarische Werke zu entdecken. Dabei werden zu den bisher vertretenen Trägern des Literatur-Nobelpreises (John Steinbeck, Anatole France, Alexander Solschenizyn und J. M. Coetzee) noch einige andere hinzukommen. Einerseits ist das Klassiker-Reservoir bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Andererseits zeigt die jüngste deutsche Literatur ein reges Interesse an der Auseinandersetzung mit Unrechtsregimen. Und der Kosmos des Rechts ist ohnehin unerschöpflich.

Hier können Sie Bodo Pieroths Podcast „Jura literarisch“ hören.

Die aktuelle Folge, Nummer 29 vom 20. März, befasst sich mit Jack Londons Kurzgeschichte „Wer schlug zuerst?“, die zwei Gerichtsverfahren zu Schlägereien schildert und daran den fundamentalen Rechtssatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) illustriert.

Literatur

Collins, Wilkie. 2015. Die Frau in Weiß. Criminal-Roman. Aus dem Englischen übertragen von Ingeborg Bayr, Revision und Nachbemerkung von Hanna Neves. 2. Aufl. München: Deutscher Taschenbuch-Verlag.

 

Fotocredit: Podcast „Jura literarisch“ / Cover-Ausschnitt © Bodo Pieroth


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SFB 1385 (1. April 2022). Der Podcast „Jura literarisch“. SFB 1385 – "Recht und Literatur" Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/u0z4


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