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Cover von Schley "Die Verteidigung"

Vaterliebende Exkulpation?

Anmerkungen zu Fridolin Schleys Roman Die Verteidigung

Gideon Stiening

Aber wir weisen die Auffassung zurück, dass eine gute Absicht eine strafbare Handlung rechtfertigt und dass jemand schwere Verbrechen begehen darf, wenn er dadurch andere zu verhindern hofft, oder dass ein wohlwollendes Verhalten gegenüber Einzelpersonen Deckmantel sei für die Teilnahme an Verbrechen gegen eine anonyme Masse.

(Schley 2021, 237)

Gerichtsverhandlungen waren seit jeher und sind noch immer ein beliebtes Genre der Literatur, aber auch anderer Künste wie des Films, der Oper und der Bildenden Künste. Erinnert sei nur an die Ringparabel in Lessings Nathan, an Kleists Der zerbrochne Krug oder Dürrenmatts Die Justiz; aber auch Filme wie Sidney Lumets 12 Angry Men (1957), Gary Fleders Runaway Jury (2003), Gottfried von Einems Oper Der Prozess (1953) und Honoré Daumiers beißende Juristen- und Gerichtsdarstellungen weisen auf eine enge Beziehung der Künste zu Gerichtsverfahren hin. In jüngster Zeit hat Ferdinand von Schirach Gerichtsprozesse zu einem populären, aber auch populistischen Gegenstand seiner Dramen, und zwar höchst erfolgreich, gemacht.

Gewichtige Gründe für das seit Jahrhunderten anhaltende Interesse der Künste an Gerichtsprozessen bestehen ohne Zweifel in der selbst schon dramaturgischen Ordnung von Gerichtsverhandlungen, ihrer agonalen Handlungslogik und der kaum zu überbietenden Möglichkeit, juridische und ethische Gerechtigkeit gegeneinander auszuspielen, womit dem gesunden Menschenverstand ‚nach dem Maule‘ geredet werden kann. Besonders drastisch ist diese angebliche Superiorität der Ethik gegenüber dem Recht inszeniert in Fleders Runaway Jury, wobei sich die Widersprüche jedes Rechtsbruchs im Namen einer höheren Gerechtigkeit im Minenspiel des von Dustin Hoffmann brillant gespielten, betrogenen Verteidigers am Ende des Films spiegeln.

Nur en passant sei darauf hingewiesen, dass sich die Beschäftigung der Künste mit Gerichtsverfahren bzw. die Instrumentalisierung Letzterer durch Erstere schon in wissenschaftlichen Betrachtungen niedergeschlagen hat: Bereits 1994 publizierte Thomas Wirtz mit Gerichtsverfahren. Ein dramaturgisches Modell in Trauerspielen der Frühaufklärung ein Standardwerk der Debatte und 2007 liefert Juliane Hirschmann mit Gerichtsverhandlungen in dramatischer Musik. Untersuchungen zu Überzeugungsstrategien in Oratorium, Oper und Schauspiel mit Musik am Beispiel von Vertonungen der Erzählung vom Salomonischen Urteil und vom Kreidekreis ein vergleichbares Werk für die Musikwissenschaften.

Im letzten Jahr hat Fridolin Schley mit dem Roman Die Verteidigung ein weiteres einschlägiges Werk der deutschsprachigen Literatur veröffentlicht, das sich ein Gerichtsverfahren zu seinem Gegenstand wählt. Dabei gestaltet Schley poetisch nicht nur ein besonderes Verfahren, sondern auch ein solches, das tatsächlich stattgefunden hat, und das im Modus der Fiktion. Es handelt sich nämlich bei Schleys „Roman“ – und damit eine literarische Gattung, deren Handlungen den Modus der Fiktion haben, – um eine eigensinnige Rekonstruktion des Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesses gegen Ernst von Weizsäcker, der wegen seiner aktiven Mitwirkung an den Deportationen französischer Jüdinnen und Juden nach Auschwitz und damit wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Schley wählt dafür überwiegend die Sicht des von der Verteidigung ‚missbrauchten‘ 24-jährigen Richard von Weizsäckers, aus dessen Perspektive die Vorgänge geschildert werden. Missbraucht für die nicht durchgehend überzeugenden Belange der Verteidigung sah sich Richard von Weizsäcker im Übrigen Jahre später selbst (siehe hierzu v. Weizsäcker 2010, 112ff.). Naturgemäß verbinden sich bei dieser narrativen Anlage persönliche Fragen des Sohnes an den Vater mit politischen und juristischen Problemlagen hinsichtlich der Mit-Schuld Ernst von Weizsäckers an der Shoa. Daher stellen sich von Anbeginn der Lektüre an die Fragen, warum überhaupt Schley diesen Prozess zum Gegenstand seiner Romankunst macht, warum aus dieser Perspektive und warum ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt?

Schon der Beginn des formal in sieben überschriftlose Kapitel unterteilten Romans gibt auf diese Fragen vorläufige Antworten: Denn allein der erste Satz bietet ein Zitat aus der Heiligen Schrift, die in der Folge einige Bedeutung erlangt: „Die Wahrheit wird euch frei machen“ (Joh. 14,6). Auch in der unmittelbaren Folge wird die theologische Sicht Richards auf den juristischen Sachverhalt stark gemacht:

Vor Gott sind wir alle Sünder, er denkt: Niemand kann die Taten des Vaters verstehen, der jenseits der Akten nicht sein Wesen erkennt, und dass selbst er es im Grunde ausgerechnet dessen Verwicklung in das nun Stück für Stück, Seite für Seite freigelegte Unheil verdankt, ihm doch noch nahezukommen. Wie seinem Vater, der stets um vollendete Selbstbeherrschung bemüht ist, das Gesicht entglitt, als sie sich nach seiner Verhaftung das erste Mal wiedersahen. Wie sie ihre Hände vor den Gesprächen im Gefängnis zur Begrüßung an das Trenngitter legen. Ein Satz des Vaters, man verstehe mich ganz – oder ganz falsch (Schley 2021, 12).

Damit ist früh der Ton gesetzt, der den Roman auszeichnen wird: die Psychologie des Sohnes, der trotz zunehmender Evidenz der tiefen Verschuldung des Vaters in die Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden um dessen Exkulpation bemüht ist, und die von sich selbst überzeugten Versuche des Vaters, seine Rolle als Katechon, als ‚Aufhalter‘ des Antichristen, zu kultivieren, der sich im Zentrum der nationalsozialistischen Macht hielt, um das Schlimmste zu verhindern.

Die weitgehend positive Aufnahme des Romans (vgl. hierzu u. a. Encke 2021, kritisch dagegen: Frei 2021) hat die religiöse Dimension der Legitimation des verbrecherischen Handelns Ernst von Weizsäckers unberührt gelassen und ist auf die Psychologisierung des Vater-Sohn-Verhältnisses und die Eigentümlichkeit des ständischen und staats-politischen Selbstverständnisses des Täters als eines überzeugten Monarchisten intensiv eingegangen. Dabei werden die Exkulpationsbemühungen des Sohnes im Laufe des detailliert beschriebenen Prozesses stets schwieriger, weil Ernst von Weizsäcker nicht nur Deportationsbefehle absegnete, sondern noch als ständiger Vertreter des NS-Staates beim Vatikan Hitler-Deutschland als Bollwerk gegen den Bolschewismus verteidigte; so heißt es in einer Rede vor Wehrmachtsangehörigen am 6. Mai 1945, zwei Tage vor der Kapitulation:

Wer heute durch Deutschland reist, würde verwüstete Städte finden, in denen die Baudenkmäler verschwunden sind; er findet ein zusammengedrängtes Volk ohne Raum, jedoch das Land überzogen mit Besatzungsmächten, die gewillt sind, unsere Wälder und Bergwerke auszubeuten und sich für angeblich von uns verschuldete Schäden mit unserem Schweiße bezahlt zu machen. Man kann sich wohl kaum ein hinreichend trübes Bild von unserer Heimat machen. Da stellt sich von selbst die Frage, ob dies alles nötig ist, die Frage nach der Schuld (Schley 2021, 160f.).

Noch dieses Zitat zeigt, dass Ernst von Weizsäcker ein überzeugter Nationalist und Antisemit war, der die Verbrechen der Nazis an der europäischen Bevölkerung und deren Staaten nicht allein deckte, sondern beförderte. Die verständlichen Versuche des Sohnes, den Vater von dieser Schuld loszusprechen, und die von Schley weitgehend legitimiert werden, exkulpieren von der objektiven Tatsache in keiner Weise. Und so ist der Eindruck kaum von der Hand zu weisen, dass Richard von Weizsäcker ein weiteres Mal missbraucht wird.

Fridolin Schley hat einen bemerkenswerten Roman geschrieben, dessen Ziele und Zwecke aber skeptisch stimmen müssen. Seine Darstellung der am Prozess beteiligten Figuren, insbesondere des Verteidigers Helmuth Becker sowie des Hauptanklägers Robert Kempner, sind makellos und in hohem Maße anschaulich. Schley hat zudem seinen Roman mit der Nennung all jener Quellen und Forschungsliteratur ausgestattet, die ihm zur Verfügung standen – ein ungewöhnliches, doch ungewöhnlich überzeugendes Verfahren.

Der SFB 1385 „Recht und Literatur“ kann und sollte sich mit diesem Roman intensiver beschäftigen, und zwar nicht allein im Hinblick auf die poetische Inszenierung von Schau-Prozessen, sondern vor allem im Hinblick auf das Verhältnis von Fiktion und empirischer Realität, das von Schley zu womöglich fragwürdigen Zwecken, dennoch brillant gestaltet worden ist.

Literatur

Encke, Julia. 2021. „Widerstand durch Mitmachen?“ In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 13.08.2021. 33. Ebenfalls hier (hinter der Bezahlschranke): https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/fridolin-schleys-weizsaecker-roman-die-verteidigung-17483598.html (zuletzt aufgerufen am 17.02.2022).

Frei, Norbert. „Vaterverteidiger. Ernst und Richard von Weizsäcker werden gerade zu Romanfiguren. So verschwimmen die Grenzen zwischen literarischer Freiheit und Geschichtsschreibung.“ In: Süddeutsche Zeitung 13.08.2021. 5. Ebenfalls hier (hinter der Bezahlschranke): https://www.sueddeutsche.de/meinung/ernst-von-weizsaecker-richard-von-weizsaecker-fridolin-schley-nuernberger-folgeprozesse-ns-diktatur-1.5380344?reduced=true (zuletzt aufgerufen am 17.02.2022).

Hirschmann, Juliane. 2007. Gerichtsverhandlungen in dramatischer Musik. Untersuchungen zu Überzeugungsstrategien in Oratorium, Oper und Schauspiel mit Musik am Beispiel von Vertonungen der Erzählung vom Salomonischen Urteil und vom Kreidekreis. Diss. U Heidelberg. https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/8761/ (zuletzt aufgerufen am 17.02.2022). DOI: 10.11588/heidok.00008761.

Schley, Fridolin. 2021. Die Verteidigung. München: Hanser Berlin.

Weizsäcker, Richard von. 2020. Vier Zeiten. Erinnerungen. München: Pantheon.

Wirtz, Thomas. 1994. Gerichtsverfahren. Ein dramaturgisches Modell in Trauerspielen der Frühaufklärung. Würzburg: Königshausen & Neumann.

Fotocredit: Fridolin Schley / Die Verteidigung  © 2021 Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG, München 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SFB 1385 (1. März 2022). Vaterliebende Exkulpation? SFB 1385 – "Recht und Literatur" Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/u0z2


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