Wenn der Münsteraner Tatort ein Fernsehpitaval wäre
Kathrin Löhr & Sebastian Speth
Hauptkommissar Thiel und Rechtsmediziner Boerne ermitteln im aktuellen Münsteraner Tatort zum vierzigsten Mal gemeinsam, und zwar in eigener Sache. Das Thema der am 16. Januar ausgestrahlten Folge ist Gedächtnisverlust in Folge von Drogenkonsum. Dabei handelt es sich jedoch nicht um irgendeine Droge, sondern um Burundanga, das den Konsumenten zum „Zombie“ mache (76:41 min), wie es Thiels Vater ausdrückt. Sein Sohn hat sich auch gar nicht selbst und aus freien Stücken berauscht und wider allen Anscheins hat er auch niemanden mit seiner Dienstwaffe umgebracht. Vielmehr wird Thiel gleich zwei Mal Opfer korrupter Kollegen, die ihn für das eigene Spiel missbrauchen. So brachte er als noch junger Polizeibeamter den Hamburger Hauptkommissar Hartnack hinter Gitter. Doch erweist sich der klare Fall mit zwangsläufigem Urteil hernach als manipuliert. Denn der Rechtsmediziner, der eine bis zur Unkenntlichkeit verbrannte Leiche als die von Hartnack vermeintlich getötete Ehefrau identifizierte, lebt zur Gegenwart des Films mit ebendieser zusammen. Hartnack hingegen sinnt auf Rache an Thiel und möchte diesen spüren lassen, wie es ist, wenn die Beweise eindeutig scheinen, man sich aber partout nicht an die eigene Tat erinnert.
Diese Jubiläumsfolge nehmen wir zum Anlass, um an einen heute vergessenen Vorläufer des Fernsehkrimis zu erinnern. Von der Sendereihe Fernsehpitaval wurden zwischen 1958 und 1978 über 40 Folgen im DDR-Fernsehen ausgestrahlt. Sie alle basieren, anders als die meisten Tatorte, auf authentischen Kriminalfällen aus dem deutschem Kaiserreich, der Weimarer Republik, der nationalsozialistischen Diktatur, der frühen Bundesrepublik oder aus den Vereinigten Staaten. Dabei steht nicht die polizeiliche Ermittlungsarbeit, sondern die anschließende Verhandlung vor Gericht im Mittelpunkt, und zwar unter der ideologischen Maßgabe, eine Kontinuität der westlichen ‚Klassenjustiz‘ zu demonstrieren. Charakteristisch ist der Wechsel zwischen dramaturgischen Spielszenen und der Einblendung von Friedrich Karl Kaul, dem bekanntesten Juristen der DDR. Dieser kommentiert das Gezeigte und ordnet es historisch ein, um das Rechtswesen hinter der Mauer zu diskreditieren.
Unternehmen wir nun ein Gedankenexperiment: Wie sähe Des Teufels langer Atem aus, wenn ihn nicht der Westdeutsche Rundfunk, sondern der Deutsche Fernsehfunk der DDR produziert hätte? Dafür nehmen wir Platz wie Thiel und lassen uns von Boerne hypnotisieren: Konzentrieren Sie sich. Ihre Augenlider werden schwer. „Wenn Sie Ihre Augen schließen möchten, dann tun Sie es“ (32:03 min), und lassen sich den Rest des Textes von der Person Ihres Vertrauens vorlesen. „Atmen Sie ein und aus und ein und aus“ (32:09 min). Vor Ihrem inneren Auge entsteht das Bild des Sonntagabends und der Münsteraner Tatort wird zum Münsteraner Fernsehpitaval. Und Professor Karl-Friedrich Boerne ist nun niemand anderes mehr als Professor Friedrich Karl Kaul.
Die Szene zeigt einen Gerichtssaal in Hamburg. Angeklagt ist Hauptkommissar Hartnack, Kämpfer gegen die organisierte Kriminalität in der Hansestadt. Er folgt den Ausführungen des berühmten Rechtsmediziners Ulldag. Es sei ihm gelungen, die völlig verkohlte Leiche zu identifizieren. Die entlarvende Fehlstellung zweier Zähne lasse keinen anderen Schluss zu: Bei der Toten handle es sich um Frau Hartnack und ihr Mann sei der Mörder. Im Saal entsteht Unruhe. Hartnack ist entsetzt. Der junge Thiel grinst breit im Triumph.
Die Szenerie wechselt. Liefers alias Boerne alias Kaul sitzt hinter einem Schreibtisch. Aktenordner stapeln sich. Im Hintergrund ein Bücherregal mit einer Künstlerbüste. „Kommissar Hartnack hat seine Frau […] nicht ermordet“, denn „Frau Hartnack lebt in Cuxhaven“ (57:05 min). „Professor Gunnar Ulldag war eine echte Koryphäe der Rechtsmedizin“ und galt als „Hüter der reinen Lehre“ (57:19 min). Doch korrumpiert von seinem kapitalistischen Lebensstil nimmt er die vermeintlich ermordete Frau Hartnack zu seiner eigenen Ehefrau. Um den perfiden Plan in die Tat umzusetzen, macht der allseits anerkannte Professor gemeinsame Sache mit einem jungen Beamten, der die eigene Karriere vorantreiben möchte. „Ein eher sanftmütiges, nicht allzu kompliziert gestricktes Individuum“, wie sich Boerne alias Kaul ausdrückt, das sich bereits „durch einen Dreiklang aus Bier, Fußball und ungesundem Essen“ zufriedenstellen lasse (27:47 min). Doch wegen des Egoismus dieser beiden Menschen ging mit Hauptkommissar Hartnack ein Unschuldiger ins Gefängnis, ein Unschuldiger wie hunderte andere. Entsprechende Statistiken werden zitiert und jeder Einzelfall vermag zu erschüttern. Und auch nach Entlassung aus der Haft finden die Betroffenen oftmals nicht in ihr altes Leben zurück, wie der Fall Hartnack anschaulich dokumentiert: Wir sehen nun den gealterten Hartnack, wie er in ein Auto steigt, das vor der Haftanstalt auf ihn wartet. Während der Fahrt schmiedet er mit seiner Tochter einen Plan: Sie wollen Rache. Thiel, der inzwischen Hauptkommissar in Münster geworden ist, solle erfahren, wie es ist, wenn man für eine Tat eingesperrt wird, für die einem jegliches Motiv fehlt.
Die folgende Spielszene macht klar, dass der Racheplot zunächst Erfolg zeitigt. Thiel wurde verhaftet und wird nun von Kommissarin Kröger verhört. Eigentlich müsste Thiel – obschon vom Restalkohol gezeichnet – wissen, dass der Hamburger Fall selbst dann verjährt ist, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben haben. Kröger jedoch führt dieses juristische Basiswissen aus, um den Zuschauer:innen des Fernsehpitavals juristische Kenntnisse zu vermitteln. Obwohl die Beweislage erdrückend ist und Kröger ihr Detailwissen „für gewöhnlich […] nicht mit dem Hauptverdächtigen“ teilt (79:30 min), weiht sie Thiel in diesem Gespräch jedoch in alle Einzelheiten ein. Der Mord an Hartnack wird verharmlost: „Nobody’s perfect“ (48:37 min). Wenn Thiel sich im Folgenden darauf beruft, dass er es bevorzuge, „die Tür [zur Wahrheit]“ durch „ehrliche Polizeiarbeit aufzustoßen“ (28:55 min), wirkt dies wie blanker Hohn.
Die Entwicklungen werden erneut von Boerne-Kaul kommentiert. Er wettert gegen den erschreckend verbreiteten Alkoholkonsum westdeutscher Polizeibeamter im Dienst. Und mit einer Melange aus „Narzissmus, Chauvinismus und Sarkasmus“ (62:31 min) entrüstet er sich, dass sich an Kommissarin Kröger und dem unter Mordverdacht stehenden Hauptkommissar Thiel offenbare, wie effektiv sich im Westen Polizeibeamte gegenseitig schützten – und zwar unter steter Missachtung der geltenden Verfahrensvorschriften. Die zuletzt genannten Ausführungen erfolgen dabei mit erhobenem Zeigefinger.
In direkter Überblendung sehen wir alsbald die Rechtsmedizinerin Haller, die in ein Fenster eines Bürogebäudes einsteigt. Im Inneren durchsucht sie einen Aktenschrank, entnimmt ein Dokument und strebt zielsicher auf eine Kühlschublade der Pathologie zu. Sie untersucht Hartnacks Leiche und entwendet die Projektile. Direkt im Anschluss ist Kommissarin Kröger zu sehen, die gleichmütig über das Einbruchsgeschehen spricht, und fröhlich die von Silke Haller entwendeten Projektile an Thiel weiterreicht. Sie bestellt Grüße von der Staatsanwältin und händigt ihrem Kollegen seine Dienstwaffe aus.
Boerne-Kaul schlägt auf den Schreibtisch: So sehen sie aus, die Zustände in der Bundesrepublik. Büros werden ohne richterliche Anordnung durchsucht, Beweismittel entwendet. Sogar vor einer Störung der Totenruhe schrecken die vorgeblichen Diener des Rechts nicht zurück. Boerne-Kaul wird unter diesen Worten zunehmend unruhig und rutscht auf seinem Schreibtischstuhl hin und her. Er ist erzürnt, wie dilettantisch der Einbruch durchgeführt wurde: „Wenn Sie einen Einbruch begehen, müssen Sie Ihr Handy vorher auf stumm schalten“ (50:11 min). Solche „Provinzermittler“ hätten professionelle Hilfe dringend nötig (9:07 min).
Die finale Spielszene zeigt denn die Staatsanwältin, die von Vater Thiel professionelle Tipps ersucht, was die Nutzung der Burundanga-Droge angeht. Es geht hier nicht nur darum, die Unzurechnungs- und damit Schuldunfähigkeit von Thiel festzustellen, sondern auch um den möglichen Einsatz der Droge in Verhören zu erörtern.
Beim finalen Auftritt von Boerne-Kaul hält es diesen daraufhin kaum noch hinter dem Schreibtisch: Ein „Teufelszeug“ (83:33 min), schreit er, das „früher vom CIA als Wahrheitsdroge eingesetzt“ wurde, „bis man bemerkte“, dass die Leute „alles andere sagen als die Wahrheit. Dafür geben sie alles zu, was man von ihnen verlangt“. Doch nun ist er es selbst, dem „merkwürdige bunte Bilder“ (27:03 min), „die Erinnerung von irgendeinem total fremden Menschen“ durch den Schädel schießen (27:10 min). Boerne springt auf und verlässt hastig den Raum. Hinter der Szene heult der Motor eines Sportwagens auf, der sich eilends entfernt. Sein anderes Ego, Kaul, bleibt verwundert am Schreibtisch zurück und wünscht einen ‚guten Abend‘.
Soweit unser alternatives Drehbuch, das eine Vorstellung davon gibt, wie ein Fernsehpitaval heute aussehen könnte. Zugegebenerweise mussten wir uns einige Freiheiten nehmen, indem wir einen Gerichtsmediziner jene Rolle einnehmen lassen, die in einem echten ‚Pitaval‘ ein Anwalt einnehmen würde. Die Figur des Karl-Friedrich Boerne kommt mit ihrem Habitus der Rolle eines solchen Anwalts jedoch so nahe, dass nur er als oberste Instanz in Frage kommt, welche die Handlung erklärt und die Zuschauer:innen fortwährend belehrt. In seiner Mischung aus bürgerlichem Auftreten und unerschütterlichem Selbstbewusstsein, das auf dem Wissen um die eigenen überdurchschnittlichen Fähigkeiten und auch auf dem eigenen Talent zum öffentlichen Auftritt beruht, ähnelt die Figur des Karl-Friedrich Boerne frappant dem Eindruck, den auch Friedrich Karl Kaul hinterlässt.
Nach diesem Ausflug in die Phantasie, beflügelt durch das Vorbild unserer Tatort-Folge auf Drogenrausch, kommen wir aber in die nüchterne Realität zurück und damit der Gattung ‚Pitaval‘ näher. Auch wir greifen zum Duktus der Erklärung, da die geneigte Leserschaft sich wohl inzwischen fragt, was sie eigentlich mit diesem Begriff ‚Pitaval‘ anfangen soll. Der Polizeiruf ist quasi als „Tatort der DDR“ mittlerweile auch auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik bekannt, aber ein ‚Pitaval‘? Der Begriff geht letztlich auf den französischen Anwalt François Gayot de Pitaval (1673–1743) zurück. Er sammelte reale Prozesse und veröffentlichte sie mit eigenen Kommentaren, um seine Leserschaft zu unterhalten und zu belehren. Man könnte sagen, es war der Beginn des ‚true crime‘ als Literaturform. ‚Pitaval‘ wurde im Laufe der Zeit zum Begriff für eine ganze Gattung von Literatur, die sich durch die Literarisierung realer Kriminalfälle auszeichnet. (Und ja, in Deutschland wurde sie zudem von höchster Stelle gleichsam geadelt: Denn es gibt eine Sammlung von Pitavalgeschichten, die mit einem Vorwort Friedrich Schillers erschienen sind.) In der DDR ist es dann der Anwalt Kaul, der solche ‚Pitavalgeschichten‘ sammelt und veröffentlicht. Dafür nutzt er die alte Buchform und das neue Medium Fernsehen. So ist es Kaul, der mit dem ‚Pitaval‘ quasi den Fernsehkrimi in der DDR erfindet. Dabei bleibt sein Fernsehpitaval der Tradition verpflichtet und unterscheidet sich folglich vom Polizeiruf, der erst mehr als zehn Jahre nach der ersten Fernsehpitaval-Folge entsteht. Doch worin bestehen die Hauptunterschiede zwischen Fernsehpitaval und Tatort, obwohl es hier wie dort um Kriminalfälle geht?
Das erste Kriterium: die reale Grundlage. Eine ‚Pitavalerzählung‘ bezieht sich immer auf einen realen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Das schränkt die Freiheit des Plots natürlich ein. Das zweite Kriterium: die Belehrung der Zuschauer:innen. Eine ‚Pitavalgeschichte‘ soll immer beides, das Publikum unterhalten und belehren. Weder der Polizeiruf noch der Tatort fühlen sich der juristischen Belehrung des Publikums verpflichtet. Daraus folgt drittens: die Zuverlässigkeit der Informationen. Eine ‚Pitavalgeschichte‘ bleibt bei dem realen Ablauf der Ereignisse, ihre Freiheit ist höchstens die Psychologisierung oder die Vermutung von Motiven, wo Dinge ungeklärt bleiben. Nichts passiert, was nicht im juristischen Prozess genauso passiert ist. Sollten rechtliche Verstöße vorliegen, werden sie immer als solche gekennzeichnet (und in der Regel geahndet, es sei denn, die Täter:innen hatten vor Gericht mit ihrer Verteidigung Erfolg). Im Gegensatz dazu steht bei einem Tatort die Dramaturgie im Vordergrund. Rechtsverstöße, Kompetenzüberschreitungen und zumindest fragwürdiges Verhalten von Kommissaren, Staatsanwälten, Gerichtsmedizinern und ihren weiblichen Pendants sind der Regelfall und dürfen die Handlung unkommentiert vorantreiben. Die Zuschauer:innen sollen in den Genuss kommen, die vertrauten und beliebten Figuren möglichst oft zu sehen. Wenn diese in ihrer Rolle aus formal korrekten Gründen nichts tun dürften, so werden sie hier trotzdem tätig und handeln eben illegal. Schließlich sollen sie den Fall lösen und niemand anderes. Es werden keine Figuren eingeführt, deren Ermittlungen auf Kosten der Handlungsanteile der Hauptfiguren gehen würden. Dramaturgie geht vor Korrektheit. Regelverstöße werden nur gekennzeichnet, wenn es dem Spannungsaufbau dient und mit den Ergebnissen dieser illegalen Aktionen wird vorbehaltslos weitergearbeitet, ohne dass sich jemand die Mühe machen würde, sie in irgendeiner Form legal abzusichern. Selbst Kommissarin Kröger, die mit ihrer „verjährt, verjährt, verjährt“-Bewertung (59:13 min) an einer Stelle die klassische Rolle der Belehrung übernimmt – nirgendwo sonst sind wir vergleichbar nahe bei Kaul –, vergisst Sekunden später den unbestreitbar illegalen Einbruch durch das Gerichtsmediziner-Duo Boerne/Haller und sieht diesen nicht als Problem der Polizei an. Solche Dinge wären in einem Fernsehpitaval ein Ding der Unmöglichkeit.
Dies führt uns zu der Erkenntnis: Trotz ideologischer Kommentare des DDR-Starjuristen Kaul ist die juristische Darstellung im Fernsehpitaval korrekt. Er erfüllte den Anspruch einer ‚Pitavalgeschichte‘, das Publikum zu gleichen Teilen zu unterhalten und zu belehren. Der Tatort erweist sich im Vergleich als relativ frei von politischer Ideologie, doch ist er eine sehr unzuverlässige Quelle im juristischen Detail und eindeutig nicht zu empfehlen, um sich über die tatsächliche Polizeiarbeit oder über rechtliche Sachverhalte zu informieren. Wer den Tatort als Vorbild für das eigene Handeln nimmt, riskiert eine ungünstige Kollision mit der Realität von Gesetzen und ihrer Durchsetzung. Um unsanft zu erwachen, bedarf es dann gar nicht erst des Kontakts mit einer Teufelsdroge.
Quelle
Tatort: Des Teufels langer Atem, Sonntag, 16. Januar 2022, 20:15 Uhr, Das Erste (abrufbar in der ARD-Mediathek: https://www.daserste.de/unterhaltung/krimi/tatort/sendung/des-teufels-langer-atem-100.html).
Literatur
Behrens, Rudolf, Carsten Zelle. 2020. „Französische und deutsche Causes célèbres im neunzehnten Jahrhundert: Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Bedingungen und Funktionen.“ In: dies. (Hg.): Die Causes célèbres des 19. Jahrhunderts in Frankreich und Deutschland. Narrative Funktionen und anthropologische Funktionen. Wiesbaden: Harrossowitz. 207–325.
Rosskopf, Annette. 2002. Friedrich Karl Kaul. Anwalt im geteilten Deutschland (1906–1981). Berlin: Berlin Verlag Spitz.
Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv (Hg.). 2006. Fernsehpitaval. Fernseh-Krimireihe des Deutschen Fernsehfunks/Fernsehen der DDR 1958–1978. Eine Bestandsübersicht. Mit einem Anhang „Pitaval im Hörfunk“ und Fernsehspiele verwandten Inhalts. Potsdam, Wiesbaden: Deutsches Rundfunkarchiv.
Wilke, Thomas. 2007. „‚Es ist die Wirklichkeit, die wir Ihnen vorführen …‘. Friedrich Karl Kaul und die Sendereihe Weimarer Pitaval im Deutschen Fernsehfunk von 1958 bis 1962.“ In: Claudia Dittmar u. Susanne Vollberg (Hg.): Zwischen Experiment und Etablierung. Die Programmentwicklung des DDR-Fernsehens 1958 bis 1963. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag. 409–463.
Was hier leider fehlen muss, ist ein Link auf entsprechende Folgen des Fernsehpitaval. Wir appellieren an dieser Stelle daher ganz ernsthaft an das Deutsche Rundfunkarchiv und vor allem die kulturpolitischen Entscheidungsträger, sich auch um das Erbe des Deutschen Fernsehfunks zu bemühen und es einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Das Fernsehen der DDR war nicht nur Polizeiruf und die gerne gesendeten Kinder- und Märchenfilme. Es gibt weitere Sendeformate wie den Fernsehpitaval, die es verdienen, dass man sie rezipieren und debattieren kann. Die eigene Mediathek des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde sich eignen, Filme oder Filmreihen mit einer historischen Einordnung versehen bereitzustellen. Dies würde auch der deutsch-deutschen Geschichte und Verständigung dienen, die oft gerade im Bereich der Alltagskultur darunter leidet, dass ehemalige Bürger der DDR auch über das Alltagsleben und die Medien Westdeutschlands vor dem Mauerfall gut im Bilde sind, während es umgekehrt dagegen kaum der Fall ist.
Weiterführende Links zu aktuellen Forschungsprojekten und Interviews mit Friedrich Karl Kaul:
Im März wird in der Podcast-Reihe Recht abgedreht des SFB 1385 eine Folge zum Fernsehpitaval erscheinen (https://www.uni-muenster.de/SFB1385/forschung/podcastrechtabgedreht.html). Im Mai schließt sich eine öffentliche Filmvorführung in Münster an (https://www.cineplex.de/filmreihe/filmclub/635/muenster/).
Hier noch ein Hinweis auf ein aktuelles Projekt am Fritz Bauer Institut: https://www.fritz-bauer-institut.de/forschungsprojekte/friedrich-karl-kaul-und-die-rolle-der-ddr-in-westdeutschen-nsg-verfahren (zuletzt aufgerufen am 18.01.2022).
Kaul im Interview über den Eichmann-Prozess: https://www.ardmediathek.de/video/aktuelle-kamera/friedrich-k-kaul-ueber-eichmann-prozess/ard/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xMzY4NTM/, https://www.spiegel.de/politik/einer-stand-noch-a-f2a314b8-0002-0001-0000-000043160595 (zuletzt aufgerufen am 18.01.2022).
Fotocredit: Pastiche Tatort/Pitaval © Sebastian Speth
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SFB 1385 (19. Januar 2022). Des Teufels langer Atem. SFB 1385 – "Recht und Literatur" Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/u0yz